Weinerlebnispfad



Ortsgeschichte

Römisches
Von Rolf Übel

Dass unsere Region in der Römerzeit von eben diesen bewohnt war, ist ein Allgemeinplatz, der keiner näheren Erklärung bedarf. Aber wo diese Römer nun genau lebten, darüber liegen vollständige Erkenntnisse nicht vor.

Und immer wieder tritt in unserer Umgebung Römisches zu Tage: Bei Pleisweiler-Oberhofen das Wirtschaftsgebäude eines römischen Gutshofs im Jahre 1999 und letzthin eine villa rustica in der Nähe von Edesheim.

Auch in der Umgebung von Landau sind römische Funde bekannt: So wurde auf dem Kaffenberg nordwestlich von Landau (heute als Luitpoldpark oder »Fort« bekannt) eine frührömische Nekropole entdeckt, in Landau-Godramstein fand man 1767 fünf Viergöttersteine, Wochengöttersteine und ein Minervarelief.(1) In Walsheim wurde der Grabstein des Barbatius Silvester aufgefunden, eines Ratsherren der Civitas Nemetum.
Die Civitas Nemetum, zu der auch das Gebiet des späteren Nußdorf gehörte, war eine römische Verwaltungseinheit in der Provinz Germania Superior, benannt nach den schon erwähnten Nemetern mit dem Hauptort Noviomagus (Speyer).(2)
Auch in Nußdorf kamen römische Funde ans Tageslicht. Das bekannteste Relikt ist der an der Nordost-Ecke des Langhauses der prot. Kirche vermauerte römische Viergötterstein.

1822 wurde er zum ersten Mai beschrieben: »Zu Nussdorf bey Landau befindet sich an einem Eck des Thurmes ein sehr wohl erhaltener Altarstein eingemauert, dessen beiden sichtbaren Seiten den Herkules und die Juno vorstellen«.(3) In diesem Jahr wurde der Stein aus dem Turm herausge-nommen und an der Langhausecke vermauert.

Im Folgejahr erfolgte eine Beschreibung des Steins mit Zeichnungen der vier Götter im »Intelligenzblatt des Rheinkreises«.(4)
Der Stein ist heute noch an seinem Platz, alle vier Götter sind deutlich zu erkennen.(5)
Die Figurenflächen sind 90 cm hoch und 50 cm breit. Es handelt sich um die Basis einer Jupitergigantensäule mit den Göttern Jupiter, Juno, Minerva und Herkules. Die Figuren selbst sind 75 cm hoch.(6)
Herkules trägt ein Löwenfell über der linken Schulter und stützt sich auf eine Keule, das Gesicht und der Brustbereich sind stark durch Meißelschläge beschädigt. Da Herkules auf der Sichtseite des Turmes eingemauert war, könnte die Beschädigung bei Bauarbeiten am Turm geschehen sein. Eine antike Ausmeißelung lässt sich aber auch nicht widerlegen. Durch die Beschädigung ist nicht zu erkennen, ob Herkules einen Löwenhelm trägt. Zu den schon vor dem Ausbau sichtbaren Göttern gehörte neben Herkules die Juno, dargestellt mit einem Weihrauchkästchen und einem Pfau zu ihrer Linken.


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Die Figur ist verschleiert.
Minerva ist mit Lanze, Schild und Eule dargestellt; über Jupiters rechter Schulter ist ein Adler zu sehen. Auf dem Stein findet sich also die kapitolinische Trias: Der Götterherrscher Jupiter mit seinen Töchtern Juno und Minerva. Ihnen beigestellt war Herkules.

Der Stein bildete wohl den Sockel einer Jupitergigantensäule, wie man sie in den sakralen Bereichen einer Villa rustica finden konnte.
Über das Aussehen der Jupitersäulen schreibt H. Bernhard: »Diese Monumente haben auf einem frühen Gutshof nur selten gefehlt. … Auf einem Sockel mit vier Bildseiten – Viergötterstein – sind in der Regel Juno, Merkur; Hercules und Minerva dargestellt; darüber erhebt sich ein vier- oder achtseitiger Zwischensockel mit Darstellung der Wochengötter. Darauf ist eine massive Säule gestellt, die oft eine geschuppte Oberfläche aufweist. Auf einem Kapitell steht dann die typische Figurengruppe: Jupiter reitet einen Giganten nieder«. (7)
Wo diese Villa nun genau stand, lässt sich nicht sagen. Der Ortstradition nach wir sie unter dem Kirchenhügel vermutet.
Ein 1990 auf dem Zugangsweg zur Kirche aufgefundener römischer Sarkophag scheint diese These zu stützen. Es handelt sich um das stark beschädigte Unterteil eines römischen Steinsarges ohne Deckel. Der Sargboden ist zwei Meter lang und 75 cm breit, die noch erhaltenen Seitenteile weisen recht grobe vertikale Bearbeitungsspuren auf. Diese Seitenteile sind weitgehend abgeschlagen. Vermutlich war der Sarg, der aus dem 3./4. nachchristlichen Jahrhundert stammt, in einer römischen Nekropole gefunden und später für eine weitere Bestattung, möglicherweise in der romanischen Kirche in Nußdorf, verwendet worden.

Bei dem Ausbau der Kirche in den 30er Jahren des 18. Jh. wurde er wohl ausgegraben und als Fundamentierung des neuangelegten Plattenwegs zum Kirchenportal verwendet. Woher er ursprünglich stammt, lässt sich nicht sagen.(8)
Der Sarg ist heute an einer Hauswand im Kirchengarten vermauert.

Eine römische Münze, ein As des Kaisers Hadrian, gefunden in der Neugasse (heute »Am Kindergarten«) gibt einen weiteren Hinweis auf eine römische Vergangenheit Nußdorfs.(9)

Auf die Frage nach dem Standort von römischen Gebäuden gibt es heute allerdings noch keine schlüssige Antwort!

Quelle: 1200 Jahre Nußdorf. Stationen einer Ortsgeschichte.
Hrsg.: Historischer Arbeitskreis Bauernkriegshaus Nußdorf/Pfalz. Landau, 2002


Nußdorf und der Bauernkrieg

Von Rolf Übel

Der Beginn der Ereignisse scheint klar! Schon Peter Harer, der zeitgenössische Chronist der Begebenheit, schreibt hierüber unter der Überschrift »wie dies schendlich Übel in die Pfalz gekommen«:
»Und es begab sich, als in eym Dorf, bey Landaw gelegen, Nußdorff geheißen, am Sontag Quasimodogeniti (23. April) Kirchweihe gehalten ward und alter Gewonheit nach von den Umbsassen mehrerteils besucht, das etliche leichtfertige Knaben, uff die 200, in einem Gespräch sich zusammen verpflichten, in Maynung, einen aygnen Hauffen aufzurichten, versamleten sich in der Nacht bey dem Monchhove geilweiler uff einem berg.«(1)

Auch das Ratsprotokoll der Stadt Landau, unsere zweite zeitgenössische Quelle, berichtet von dem Ausbruch der Unruhen in Nußdorf, »etliche persohnen« haben sich in Nußdorf gerottet, um in »daz closter usserstall zu fallen.«(2)


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Mit anderer Hand wurde an diesen Eintrag vom 28. April hinzugefügt: »Bauernkrieg zu Nußdorff angefangen«. Die Schrift ist allerdings wesentlich jünger. Es darf davon ausgegangen werden, dass diese Randnotiz erst entstand, als das Buch zum Zwecke der Indizierung paginiert wurde.
Allerdings war sich der Bearbeiter über die Wichtigkeit des Ereignisses durchaus im klaren, so dass er es mit Randnotiz versah und in den Index aufnahm.
Am 23. April also, halten wir fest, haben sich Bauern in Nußdorf auf der Kerwe zum Aufstand erhoben, 200 an der Zahl. Dies sollte zum Beginn des Pfälzischen Bauernkrieges werden.

Die pfälzische Geschichtsschreibung hat dieses Ereignis immer wieder beschrieben, in alter wie in neuerer Literatur. Der große Pfälzer Historiker des 19. Jh., Ludwig Häusser, redet von dem Aufstandbeginn in Nußdorf(3), der Nußdorfer Pfarrer Johann Georg Lehmann geht hingegen auf die Ereignisse in dem Außendorf Landaus in seiner Stadtchronik nur recht kurz ein.(4)

1830 hatte der Stadtchronist Birnbaum sehr ausführlich über den Aufruhr in Nußdorf berichtet. Was er schreibt, ist aber nichts mehr als ein Paraphrase des Harerschen Textes: »An den Ostertagen war Kirchweihe im Dorfe. Die jungen Burschen zogen, wie es damals üblich war, unter Trommelschlag und Pfeifenklang, mit Schießgewehren und Hellebarden bewaffnet, lustig im Dorfe herum, der von ihnen gewählte Rottmeister mit dem Fahnenträger an ihrer Spitze. Nachmittags gieng´s in die Schenke, wo getanzt und gezecht wurde, und die Alten mit dem Glase sich von den Großthaten ihrer Brüder jenseits des Rheins unterhielten; wie diese nämlich die Pfaffen und Adeligen zu Paaren trieben, Schlösser und Klöster leerten, und in Saus und Braus lebten; indes die Jungen sich mit Tanzen belustigten. Diese Gespräche dauerten bis tief in die Nacht hinein, und wirkten sehr auf die von Tanz und Wein erhitzten Köpfe der jungen Burschen, welche sich nach und nach dazu gesellten, dass sie plötzlich vom Freiheitsschwindel ergriffen wurden, und ihrer 200 an der Zahl, in jener Nacht noch, in das Siebeldinger Tal fielen, die Bauern aus ihren Betten mit fortrissen, und am Morgen, schon 500 Mann stark, den Geilweiler-Hof besetzten.«(5)


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Eduard von Moor nennt in seiner kleinen Stadtgeschichte Nußdorf nicht als Ausgangspunkt der Erhebung.(6)
Jakob Wackers kurzer Aufsatz in der Jubiläumsschrift von 1960 hält sich an die Quellen des Stadtarchivs Landau und erwähnt zum Beginn der Ereignisse nur: »Am Sonntag Quasimodogeniti 1525 auf der Kerwe begann der pfälzische Bauernkrieg«.(7)

Auch die neuere Literatur nennt Nußdorf.
Meinrad Schaab schreibt in seinem Grundlagenwerk über die Kurpfalz zum Beginn des linksrheinischen Bauernkriegs. »Die Nußdorfer Kirchweihe wurde zum Ausgangspunkt.«(8)
In Karl Mörschs Geschichte der Pfalz kommt Nußdorf vor. Mit dem »Auftakt in Nußdorf« beginnt seine Beschreibung der Ereignisse des Jahres 1525.(9)
Für die pfälzische Geschichtsschreibung ließe sich dies noch fortführen. Dass im Jahre 1525 in Nußdorf der Bauernkrieg ausgebrochen ist, ist Allgemeingut in der Heimatgeschichte und in der Volkskunde der Pfalz.

In überregionalen Publikationen sucht man Nußdorf allerdings vergeblich oder findet ihn bestenfalls als Fußnote.(10) Auch der pfälzische Bauernkrieg wird in der Regel nur gestreift. Und eine umfassende Darstellung des Bauernkriegs in der Pfalz war lange Zeit Desiderat. Sie liegt erst mit den Veröffentlichungen von Willi Alter vor.(11)
Dieser Beitrag wird sich mit der Rolle Nußdorfs und der Nußdorfer im Bauernkrieg beschäftigen.
Er will nicht die Allgemeingeschichte des Bauernkriegs noch einmal erzählen.
Für andere Orte (z.B. Neustadt(12) , Weißenburg(13) , Pfeddersheim(14) , Bergzabern(15) , Siebeldingen(16) oder Steinfeld(17) ) liegen dergleichen Untersuchungen schon vor.
Der Beitrag versteht sich auch nicht als Nabelschau.

Aber die Ortsgeschichte und vor allem die Ortstradition haben mitunter falsche Topoi, die scheinbar unausrottbar sind. Diese gilt es nun kritisch zu hinterfragen.


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1. Nußdorf, Sonntag Quasimodogeniti anno 1525

Was geschah an diesem Sonntag des Jahres 1525? Im dem oben schon zitierten Bericht von Peter Harer wird über die Kirchweih berichtet, ein wichtiges dörfliches Fest, bei dem nicht nur Nußdorfer zusammenkamen.
Vielmehr hatten sich viele »Umbsassen«, also Bewohner des Umlandes, zu dieser Festlichkeit eingefunden. Und 200 von ihnen wollten einen »eygnen Haufen uffrichten«.
Also 200 Männer, im waffenfähigen Alter, haben sich zusammengerottet. Können dies alles Nußdorfer gewesen sein – oder waren es alles »Umbsassen«? Darüber schweigt die Quelle!
Die Nußdorfer wären, ausweislich der Bürgerlisten, nie und nimmer in der Lage gewesen, 200 Mann zu einem Bauernhaufen zu vereinigen.

1502 zählte man im Ort 26 Haushaltsvorstände und im Jahre 1534 waren es 29(18) , also 1502 ungefähr 105 Seelen und 1534 ca. 115 Einwohner.(19)

Eindeutig zu wenig, um einen Bauernhaufen aufzurichten. Spätere Milizlisten der Stadt Landau sollten für Nußdorf ganze 30 waffenfähige Bürger aufzeigen. Also muss man die Hauptbetreiber der Nußdorfer Ereignisse bei den auswärtigen Gästen des Festes suchen.
Und diese wollten einen »eygnen Haufen« aufrichten. Es ist davon auszugehen, dass die Kunde der Aufstände im Brurhein wie in Lothringen in Nußdorf nicht unbekannt waren.

Vom »bundschuhigen geläufft« spricht das Ratsprotokoll in Landau schon im März.(20)
Im Lande gärte es. Ob und in wie weit die Auswirkungen der »Bundschuhbewegung« des Joß Fritz von 1493 (in Schlettstatt) und 1502 (im Hochstift Speyer) Einfluss auf die Pfälzer Ereignisse nahm, ist nicht nachzuvollziehen.


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Es darf aber davon ausgegangen werden, dass die Bundschuhbewegung die Ereignisse in der Pfalz vorbereitete.(21)
Der Boden war also bereitet. Ich will hier nicht auf die Programmatik der aufständischen Bauern in anderen Gegenden eingehen, was wir über die Forderungen der Pfälzer Bauern wissen, soll bei der Darstellung des Vertrages von Forst genannt werden.

Wo aber hatten sich die Aufrührer verabredet. Immer wieder wurde das heutige Bauernkriegshaus in Nußdorf als der Ort lokalisiert, in dem die Bauern sich zusammenrotteten.
Das Untergeschoss des Hauses stammt tatsächlich aus dieser Zeit. Eine Inschriftentafel erinnert an den Besitzer des Gebäudes: Hans Hol.(22)
Hans Hol taucht 1502 in einer Einwohnerliste des Ortes auf.(23)

Nach dem Bauernkrieg wird er nochmals aufgeführt, als Gerichtsschöffe.(24) Er war also Mitglied des Nußdorfer Dorfgerichts und damit zur dörflichen Oberschicht zugehörig. Es ist eher unwahrscheinlich, dass er sein Haus für eine Zusammenrottung zur Verfügung stellte. Und wäre er gar einer der Anführer gewesen, so wäre er mit einiger Sicherheit zumindest seiner Stellung gegenüber der Stadt Landau verlustig geworden.

Die Rottung fand also nicht in seinem Haus statt, sondern dort, wo sich auf der Kerwe seit jeher die Menschen versammelten: Auf dem Kirchplatz.
Die »Umbsassen«, also sicherlich auch Landauer Bürger und Untertanen anderer Herrschaften, zogen nun, 200 Mann, stark zu dem Hofgut Geilweiler, zwischen Frankweiler und Siebeldingen gelegen und dem Zisterzienserkloster Eußerthal zugehörig, und lagerten dort in der Nähe auf einem Berg.

Sie rissen die Bewohner des Umlandes aus den Betten. »Die bawren uff iren betten uffgehoben und dann zu einen geloben, auch mitzuziehen«, berichtet der Chronist.(25)

Hatte der »Nußdorfer Haufen« sich nun gebildet, wie in der Literatur zu lesen steht? Geht man von dem Ort der »Rottung« aus, so kann diesem zugestimmt werden. Wollen wir aber die Bauernhaufen nach ihren Angehörigen nennen, so ist dieser Begriff wohl fehldeutig. Wie schon erwähnt, allzu viele Nußdorfer können nicht dabei gewesen sein!


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»Welcher örtlichen wie herrschaftlichen Zugehörigkeit die ersten 200 Verschworenen im einzelnen waren, lässt sich nicht mehr feststellen. Wir tun gut daran, in ihnen vorwiegend Leute aus den Nachbarorten zu vermuten«, schreibt Alter zu Recht.(26)
Diese Bauern verstärkten sich nun durch Godramsteiner und Siebeldinger Einwohner. Kurpfälzer, speyerische, zweibrückische und Dahner Untertanen waren betroffen.(27)

Die Hauptbeteiligen schienen aber kurpfälzer Untertanen des Siebeldinger Tals gewesen zu sein. Dies riefen den Vogt Jakob von Fleckenstein, kürpfälzischen Amtmann in Germersheim, auf den Plan.

Noch in dieser Nacht des 23. auf den 24. April gelang es dem Fleckensteiner, die Bauern zu zerstreuen, ohne dass es zu Gewalttätigkeiten gekommen war.
Am 28. April ermahnte auch die Stadt Landau ihre Untertanen, nicht mit dem Bauernhaufen zu ziehen.(28)

Eine Woche herrschte Ruhe. Am 30. April brach der Aufruhr aber wieder los. Wo sich die Bauern wieder zusammenrotteten, ist nicht überliefert.
Nun begann die Plünderungen: »Die fielen in Stift Clingenmunster, desgleichen ins Closter Herde, ins Johanserhaus Heynbach und den Munchshove Mechtersheim, namen Korn, Wein, Vihe und Essenspeys daraus und lebten im Sauß«.(29)

Wir kennen einige Beteiligten an diesen Aktionen. So wurden die Bürger von Pleisweiler nach dem Bauernkrieg mit einem Strafgeld belegt.(30)

Das Ziel waren kirchliche Niederlassung.
Will man hier wieder von einem Nußdorfer Haufen sprechen?
Waren Nußdorfer an der Aktion beteiligt?
Landauer in jedem Fall! Denn die Stadt musste sich wegen der entstandenen Schäden mit dem Probst von Hördt und dem Ordenskomtur von Heimbach vergleichen. Von »viehe und weyne« ist die Rede.(31)


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2. Der 5. Mai, »Der Geilweiler Haufe als eine Neuversammlung der Nußdorfer«(32)

»Im selbigen, als der Kolbenhaufe, wie obgeschrieben, den Flecken Annweiler ingenommen, da han sich die Bauern aus Newkastler, Magdenburger, Kirbweiler Ampten und Sibeltinger Tal zusamengeton und versamlet (...).«(33)

Harer nennt uns die Verschworenen genau. Amtsuntertanen des zweibrückischen Amtes Neukastel, der hochstiftisch-speyerischen Ämter Madenburg und Kirrweiler und die kurpfälzischen Untertanen des Siebeldinger Tals.

Ort und ein Teil der Beteiligten waren identisch mit denen am 23. April, aber hier nun ein Kopie des Nußdorfer Haufens sehen zu wollen, geht vielleicht doch zu weit. Allerdings nennt Alter den Haufen nun den »Geilweiler Haufen«, wieder nach dem Ort der Rottung.
Trotzdem ist seine Aussage: »In diesem ´Geilweiler Haufen` dürfen wir eine Fortsetzung des vorangegangenen ´Nußdorfer Haufen´ sehen, da wir davon ausgehen können, dass es sich die anfänglichen Aufständischen beteiligten und deren Kern ausmachten«(34), kaum zu beweisen.

Eines der bekanntesten Opfer dieser zweiten Zerstörungswelle war das Kloster Eußerthal, denn dieses gilt ja immer wieder als das Opfer der Nußdorfer.
Bei dem Eußerthaler Klosterspiel zum Klosterjubiläum 1998 wurde es uns vor Augen geführt – die Nußdorfer eroberten und zerstörten das Kloster!

Oder wer hat nun das Kloster Eußerthal zerstört?
Die Zerstörung des Klosters Eußerthal wird in der Ortstradition als Werk der Nußdorfer Bauern gleich nach dem 23. April 1525 gesehen.
Allerdings schreibt Jakob Wacker in der Schrift zur 1000-Jahrfeier nichts von einer Beteiligung der Nußdorfer an der Zerstörung Eußerthals – und er scheint recht zu haben.(35)
Peter Harer berichtet: »(...) desgleichen das Closter Eußerstal geplundert, zerrissen und alle Ding verwust hetten (...)«(36) und schreibt dies dem Geilweiler Haufen zu, der sich Anfang Mai zusammengefunden hatte.


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Er gilt, wie gesagt, als Nachfolger des Nußdorfer Haufens vom 23. April. Aber war der Geilweiler Haufen tatsächlich bei der Plünderung von Eußerthal beteiligt? Oder irrt sich auch der Stadtchronist Landaus, wenn er schreibt, dass etliche Personen eidbrüchig geworden waren, um »in daz closter Usserstall zu fallen.«(37)
Neuere Forschungen ordnen diese Tat dem Kolbenhaufen zu: »Wir dürfen den Überfall auf das Kloster Eußerthal in der Hauptsache dem Kolbenhaufen zuschreiben, wenngleich Harer hierfür den Geilweiler Haufen verantwortlich machte,« bemerkte W. Alter.(38)

Der Kolbenhaufen(39) , verstärkt durch Bauern aus der Herrschaft Falkenburg, der pfalz-zweibrückischen Vogtei Annweiler und aus dem Siebeldinger Tal waren wohl die Urheber.
Falkenburger Bauern mußten nach dem Bauernkrieg Schadensersatz leisten, den der Abt Wiegand bei dem Grafen von Leiningen als Mitbesitzer der Herrschaft Falkenburg eingefordert hatte.(40)

Ebenso zahlte die Vogtei Annweiler Gelder für die Verwüstungen durch Pfalz-Zweibrücker Untertanen. Die Annweilerer Stadtrechnung weist einen Betrag aus, der an das Kloster als Wiedergutmachung floss.(41) Und in der Stadt Landau wurde Plündergut von Bauern aus dem Siebeldinger Tal angeboten.

Spricht man dem Kolbenhaufen die Hauptschuld an der Zerstörung des Klosters Eußerthal zu, so ist aber nicht von der Hand zu weisen, dass der schon zerstörte Konvent von Teilen der Geilweilerer noch einmal heimgesucht wurde. Denn im Ratsprotokoll der Stadt Landau ist, wie schon erwähnt, exakt vermerkt, dass Bewohner des Umlandes »in das closter ussersthal« gefallen sind – und dies waren wohl nicht Männer des Kolbenhaufens.

Aber diese hält auch der Abt selbst für schuldig: »Schedenn, dem gotzhuß Ußerthall durch die aoffrurrische buwernschafft zugefügt vom kolbenhauffen unnd nemlichen dz falckenburger ampt mit iren hilffers hilfern.«(42)

Bei letzteren wird es sich wohl um die Geilweilerer gehandelt haben. Die Schadenestimation des Klosters listet alle Zerstörungen auf, die Falkenburger Untertanen, verstärkt durch Annweilerer und Neukasteller Vogteiuntertanen, angerichtet hatten.
In Landau kam Plündergut zum Verkauf. Und aller Wahrscheinlichkeit waren Landauer Bürger Ankäufer, mglw. auch Beteiligte an der Plünderung von Eußerthal.
Wenn Alter recht hat, kamen sie aber zu spät – und konnten nur das, was der Kolbenhaufen schon zerstört hatte, noch einmal durchwühlen.


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Die Verkäufer waren keine Landauer Bürger, vielmehr Bauern aus Siebeldingen, Eußerthal, Ramberg, Hochstadt, Mörlheim und anderen Orten.(43)

Wenn Nußdorfer auch Plündergut aus Eußerthal feilgeboten hätten, warum sollte der Stadtschreiber dies nicht vermerkt haben? Nußdorf war ein Außendorf der Stadt und unterstand deren Gerichtsbarkeit.

Die ersten Übergriffe der Bauern richteten sich gegen kirchliches Gut; Burgen wurden erst am Anfang Mai zum Ziel der Bauernrevolte.
Die erste war Böchingen. Die Burg war die erste Burganlage, die dem zweiten Geilweilerer Haufen zum Opfer fiel. Über dieses Aufgebot haben wir schon gehört, Nußdorfer oder Landauer sind unter den Bauern nicht erwähnt.

Möglicherweise war sie die erste Burg überhaupt, die von Pfälzer Bauern zerstört worden war. W. Alter schreibt: »Wir stehen vor einem Novum bei den Aktionen der pfälzischen Bauern.
Ein Adliger wurde heimgesucht und stark geschädigt. Neben dem geistlichen Gut vergriffen sich die Aufständigen nun auch am adeligen.«(44)

Bei seinem ersten Zug nach dem 23. April hatte der Nußdorfer Haufen, behelfen wir uns des Konstrukts, vornehmlich Kirchengut geplündert.
Bei der zweiten »Rottung« des Geilweilerhaufens nach dem 5. Mai 1525 griffen die Bauernrotten aber auch Burgen an.

Die Zerstörung der Burg in Böchingen nennt auch Harer: »(...) sein sie von dannen gehen Bechingen gezogen, Rudolffen von Zeißkeim zugehorig, dem sie in sein Schloß gefallen, und da sie es sauber geplundert, vil guts darin befunden.«(45)


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Die Zerstörung der Burg wird den Nußdorfern zugeschrieben. Allerdings mußte der Herzog von Pfalz-Zweibrücken dem Junker Rudolf von Zeiskam wegen Unbewohnbarkeit der Böchinger Burg einen Turm in der Stadtmauer in Annweiler zur Wohnung herrichten, wofür die Einwohner der Stadt fronen mußten.(46)
Dies geschah, weil Kleeburger Bauern, Untertanen von Pfalz-Zweibrücken, sich an der Zerstörung und Plünderung beteiligt haben. Damit ist erwiesen, dass nicht nur der Kolbenhaufe, sondern auch der Kleeburger in unserem Gebiet herumzog.(47)

 

Also waren es nicht nur Nußdorfer, denn der sog. Geilweiler Haufen, in dem sich ja die Nußdorfer befunden haben sollen, bestand aus Bauern verschiedener Herrschaften.
Der Geilweiler Haufen, der häufig eine Forstsetzung des Nußdorfers genannt wird, zog weiter nach Norden und zerstörte die Kropsburg, das Zisterzienserinnenkloster Heilsbruck in Edenkoben, verbrannten die Burg in Edesheim, die Kästenburg und die Kirrweilerer Burgen.

Auf ihrem weiteren Zug nach Norden vereinigten sich die Bauern, die sich zum ersten Mal am 23. April in Nußdorf dem Aufruhr angeschlossen hatten, mit dem großen Bauernheer in Forst, das am 10. Mai mit dem Kurfürsten den Vertrag von Forst abschloss.


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3. Die Zerstörung von Burgen

Immer wieder werden die Nußdorfer mit der Zerstörung der Burgen Madenburg und Scharfeneck in Verbindung gebracht. Was den Überfall auf die Madenburg betrifft, sind sie vollkommen freizusprechen.

Über die Zerstörung der Burg schreibt der Chronist Peter Harer: »(...) han sie sich andermals zu Merleim versamblet und daselbst etliche Tag, bis sie sich wol gesterkt hetten, gelegen, seind darnach, wie volgends gemelt wurde, gezogen und mit der Tat gehandelt, und wiewol die speirischen von dem Brurhein irs Heren Schloß Madenburg, obwendig gelegen, zur Verwarung ingenommen, han sich die Bauern doch von obgemelten Haufen hineingeton und in Boden ausgeprent«.(48)

Frey beschreibt die Zerstörung: »Der Bischof hatte zwar eine beträchtliche Rotte Bauern aus dem Oberamt Lauterburg, wohin das Amt Madenburg zählte, hierher beordert; allein ihr Hauptmann Niklas Wynstall verrieth mit seinen Mannen seines Herren Schloß, ließ die Aufrührer, bei ihrem Erscheinen vor den Thoren, in dieselben ein, und nun ergoß sich der bunte Haufen durch Keller und Gemächer, raubte, soff, jubelte, warf Feuer in die Burg, überließ sie den verheerenden Flammen, und zog weiter, um fernere Unthaten zu verüben.«(49)

Ähnlich schildert J.G. Lehmann 1857 das Geschehen: »Kaum waren die empörten Aufrührer den steilen Berg hinangestürmt und vor den Burgthoren erschienen, so ließ sie der Hauptmann Nicolaus Wynstall auf die erste Aufforderung hin, ohne die geringste Gegenwehr, sogleich in dieselbe einziehen und verrieth so die Festung seines Herren an die entfesselte Menge.
Diese schwärmte nun durch die Gemächer und Keller, raubte alles Vorfindliche, ließ sich den Wein gut schmecken, soff und jubelte, zündete dann die alte Veste aller Ecken an, verwandelte sie in einen leeren ausgebrannten Steinhaufen und zog hernach weiter auf neuen Raub.«(50)


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Die Madenburg hatte also eine Besatzung, die aus einer Miliztruppe bestand, die aus Bauern rekrutiert war. Ihre »Verteidigung« war somit einer der wenigen Versuche, Bauern gegen Bauern zu stellen.

Am 8. Mai zog das Lauterburger Aufgebot nach Udenheim (heute Philippsburg), um sich dort zu stellen, aber auch, um mit dem Bischof über die Forderungen der Bauern zu verhandeln.
Teile des Lauterburger Aufgebots begaben sich auch zu dem am selben Tag bei dem Geilweiler Hof versammelten Bauernhaufen, um ihn von Übergriffen auf speyerisches Gebiet abzuhalten, allerdings ohne Erfolg.

Ein Teil des bischöflichen Aufgebots, dass gesamt 400 Mann stark gewesen sein soll, wurde am 11. Mai unter dem Kommando des Niklas Wynstall, des Schultheißen von Lauterburg, als Besatzung in die Burg gelegt. »Doch schon gleich änderte sich die Situation.
Es marschierten Bauern anderer Haufen vor der Madenburg auf und verlangten Einlas. Die Lauterburger wehrten sich nicht, sondern öffneten freiwillig die Tore und verbrüderten sich mit ihren Genossen. Die Burg wurde aus- und niedergebrannt.«(51)

Die Burg wurde wohl am 17. Mai zerstört, möglicherweise von dem sogenannten Mörlheimer Haufen, der sich am Vortag im Eußerthaler Hof in Mörlheim versammelt hatte. Die auf der Burg gelegenen Bauern vereinigten sich nach der Zerstörung der Burg mit jenen, die sie eigentlich von der Einnahme der Madenburg hätten abhalten sollen.

»Der Versuch schlug völlig fehl, Bauern gegen Bauern in den Kampf zu schicken.«(52)
Nach der Niederschlagung des Aufstandes belegte der Bischof die Bauern des Amtes Lauterburg mit einem Strafgeld, zudem mußten sie beim Wiederaufbau der Madenburg frönen.

Auch Untertanen des Bischofs aus dem Amt Madenburg (Eschbach, Arzheim, Ranschbach, Waldhambach und Waldrohrbach) hatten sich an dem Aufstand beteiligt.
Außer Strafgeldern, die an den Landesherren zu zahlen waren, war eine Huldigung zu leisten. Am 18. August 1525 mußten die bischöflichen Untertanen in Edesheim den Untertaneneid erneuern.


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Auch hier zeigen sich die Probleme der Benennung. Die Mörlheimer sollen es gewesen sein. Die Bauern hatten sich tatsächlich »zu Merlheim versamblet«(53) . Aber waren es Mörlheimer. Sicherlich nicht! Genauso wenig wie der Nußdorfer Haufen vom 23. April aus nur Nußdorfern bestanden hatte.

Eine Beteiligung der Nußdorfer Bauern an der Zerstörung ihrer ehemaligen Zwingburg ist nicht nachweisbar.
Wie verhält es sich aber mit der Burg Neuscharfeneck, die bis heute als ein Opfer der Nußdorfer Bauern gilt? Die Besitzer der Burg, die Grafen von Löwenstein-Scharfeneck, hatten ein Hofgut in Nußdorf.
Der Chronist schreibt über Neuscharfeneck: »Demselbigen nach namen sie Scharpffeneck, der Graven von Lewenstein Schloß, in und nach besehener Plunderung pranten sie es aus (...).«(54) Dies geschah als Aktion des sog. Unteren Haufens wahrscheinlich um den 14. Mai 1525 herum.

Zuvor, schon Mitte April, hatte der Burghauptmann sich in Landau mit Pulver für die Geschütze der Burg versehen wollen. Die Stadt lieferte ihm zwei Tonnen Pulver.(55)

Trotzdem war eine der am stärksten befestigten Burgen der Pfalz nicht in der Lage, einem Angriff der Bauern zu begegnen. Die Geschütze in der nach 1464 erbauten Schildmauer, insgesamt zehn; standen in der Burg, waren somit wertlos. Die Schildmauer selbst zählt zu den mächtigsten ihrer Art in Süddeutschland. Aber die Kanonen waren wohl nicht ausreichend bemannt und konnten nicht eingesetzt werden.(56)

Die Geschichte der Einnahme der Burg wurde von Emil Heuser im Jahre 1925 so erzählt: »Der zaghafte Schlosshauptmann war, bevor noch die Bauern an die Burg herangerückt waren, ins Bauernlager bei Frankweiler gelaufen und hatte dort den Bauern gegen das Zugeständnis, dass er mit seiner Familie nebst persönlicher Habe frei abziehen könne, die Übergabe der außerordentlich starken Burg angeboten, nur sollten sie versprechen, dass die Burg nicht gebrochen und nicht angezündet werde.
Damit waren die Bauern einverstanden. Der Schlosshauptmann zog mit seinen Leuten aus, der Bauernhaufe dafür ein. (...) Sie brannten trotz ihres Versprechens das Schloss ganz aus.«(57)


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Warum die Bauern trotz des Versprechens die Burg anzündeten, hatte J.G. Lehmann schon 1857 beschrieben: »Da nämlich die Menge über eine schmale hölzerne Brücke nach einem Thurme eilte, fiel ein, vermuthlich benebelter Bauer im Gedränge von derselben in die Tiefe des Grabens hinab, der sich sogleich wieder unversehrt vom Boden aufraffte und wohlbehalten davon lief.

Bei diesem Anblick schrie das verblendete, aufgeregte Volk einstimmig: Wunder über Wunder! Denn sie sahen diesen Zufall als eine gute Vorbedeutung ihres, vom Himmel so sichtbar begünstigten, Unternehmens an und geriethen dadurch in solche Begeisterung, dass sie, wortbrüchig und ihrer gegebenen Zusage vergessend, unsere Neu-Scharfeneck in Brand steckten und, nebst vielem darin aufbewahrtem Getraide und wichtigen Urkunden, bis auf die nackten Mauern zerstörten (...).«(58)

Der Burghauptmann soll nach Lehmann den Namen Gibelin oder Gibelinius getragen haben.
Neuscharfeneck wurde, wie eine Urkunde belegt, definitiv »im purischen uffrure«(59) zerstört und bis 1530 wieder aufgebaut und erweitert.
Der Wiederaufbau geschah allerdings mit Verzögerung, was auf massive Zerstörungen an der Bausubstanz hinweist. Bauern aus den beim Aufstand beteiligten Orten mußten für die Burgbesitzer frönen.
Hatten die Nußdorfer Bauern einen Grund, dem Besitzer der Burg zu grollen?
Es war sicherlich nicht der doch recht kleine Besitz der Löwenstein-Scharfenecker in Nußdorf, der sie in Rage brachte.
Vielmehr wurde immer wieder darüber spekuliert, ob der Eingriff in die Geraidegerechtigkeit der Genossen der Grund für den Angriff auf die Burg war.

Direkte Verbindungen bestanden nicht, denn die Burg Neuscharfeneck lag in der Zweiten Mittelhaingeraide, zu der Walsheim, Roschbach, Flemlingen, Böchingen, Burrweiler, Gleisweiler, Ramberg und Dernbach gehörten.

Nußdorf gehörte zur Oberen Haingeraide, zu der auch Eußerthal gehörte. Also wären Streitigkeiten um Waldnutzungsrechte eher ein Grund für den Hader mit dem Kloster Eußerthal, nicht aber für einen Angriff auf Neuscharfeneck.(60)


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Wohl lagen die Herren von Scharfeneck, die ab 1540 auch Herren der Ramburg waren, in ständigem Streit mit den Markgenossen, über die sie die Vogteirechte ausübten, aber Nußdorfer Gerechtsame waren hiervon nicht betroffen.(61) Und wenn in der schon erwähnten Urkunde von Fronleistungen für den Wiederaufbau der Burg die Rede ist, so dürfte sich dies auf Nußdorfer Haingeraidegenossen wohl nicht bezogen haben.
Der Graf Friedrich von Löwenstein hatte wohl im Löwensteiner Hof in Landau während des Aufstandes Zuflucht gesucht.
Von dort aus schickte er Bewaffnete aus, um Männern habhaft zu werden, die am Bauernkrieg beteiligt waren.

Im Juli, als kurz nach dem Ende des Bauernkriegs, ließ er einen gewissen Arbogast Pur aus Dernbach suchen.(62) Späterhin sollte bei den gesuchten Anführern sich auch ein Jost aus Dernbach befinden.(63)

1529 einigte sich die Grafen von Leiningen-Dagsburg mit den Löwensteiner über die Zahlung von 50 Gulden wegen der Zerstörungen an der Burg. Somit waren Falkenburger an dem Niederbrennen der Burg beteiligt. Vor allem klagte Graf Friedrich über den Verlust von Hausrat.
Nun ist die Frage nach der Beteiligung der Nußdorfer Bürger an der Zerstörung von Burgen immer noch nicht geklärt. Definitiv ohne den Schatten eines Zweifels nachweisen, um einen Terminus des modernen Strafverfahrens zu verwenden, kann man den Nußdorfern nichts.


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4. Wofür sie kämpften!

Die Bauernhaufen, die seit dem 23. April 1525 in verschiedenen Zusammensetzungen durch die Pfalz zogen, Klöster, kirchliche Niederlassungen und Burgen zerstörten und plünderten, kamen nicht alle aus der Pfalz.

Die Kleeburger hatten sich am 23. April südlich von Weißenburg, der Kolbenhaufen um den 30. April bei dem Kloster Stürzelbronn zusammengefunden; von Nußdorf nahm die südpfälzische Bewegung am 23. April ihren Ausgang, um am 30. April bei dem Geilweiler Hof erneut zu beginnen.

Der Kolbenhaufen zog durch die Pfalz, Kleeburger finden sich in Steinfeld, Minfeld und anderen pfälzischen Orten an der Lauter.
Am 29. April bildet sich unabhängig, aber wohl in Kenntnis der Ereignisse in der Südpfalz eine Woche zuvor, der Bockenheimer Haufen.

Es soll hier nicht auf die einzelnen Züge der Bauernhaufen eingegangen werden. Aber ich denke hier feststellen zu müssen, dass der Begriff eines pfälzischen Bauernkriegs irreführend ist – es ist vielmehr von einem pfälzisch-elsässischem Bauernkrieg zu sprechen(64), vor allem durch das Übergreifen der Elsässer Bauernhaufen auf die Pfalz.

Es ist daher schwer, die Programmatik der aufrührerischen Bauernschaft zu rekonstruieren. Sicherlich waren die Forderungen des speyerischen Bundschuh von 1502 in der Pfalz nicht unbekannt (65), ebenso kann davon ausgegangen werden, dass auch die »Zwölf Artikel« der Bauern in Schwaben ihren Weg in die Pfalz gefunden hatten.(66)

Da der Vertragstext von Forst verloren ist, werden sich die Details der Forderungen der Bauern der Pfalz nicht mehr rekonstruieren lassen. Es gibt aber Hinweise! Die beiden Bauernhaufen – der Obere Haufen, der von Nußdorf und später Geilweiler seinen Ausgang nahm, und der Untere Haufen, der Bockenheimer, trafen am 10. Mai 1525 mit dem Kurfürsten Ludwig V. von der Pfalz.
Beide Seiten schienen an einer Schlichtung interessiert.
Die Neustadter Bürger, die mit den Bauern gemeinsame Sache machten, sicherten dem Kurfürsten und den 30 ihn begleitenden Räten freies Geleit zu. Am 10. Mai trafen sich die Parteien in Forst.


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Die Bauern nutzten die Gelegenheit zu einer Machtdemonstration. Bis zu 8000 Mann, mit Fahnen und Waffen, sollten vor dem Kurfürst aufmarschiert sein. Der Vertrag kam dann auch zustande.
Aber der Text ist nicht überliefert.

Aber der Kurfürst ließ in Erwartung eines ausgeschriebenen Landtages zwei Gutachten erstellen, von Philipp Melanchthon und von Johannes Brenz, in denen die Forderungen der Bauern dann in versteckter Form vorkommen.
Denn die beiden Männer gaben ihre Stellungnahme zu diesen Forderungen ab. Zwar lehnten sie den Aufruhr generell ab, gingen aber auch auf die konkreten Forderungen ein:

  • Die Pfarrer sollten von der Gemeinde und vom Fürsten gewählt werden und nur das Evangelium predigen.
  • Abschaffung des Großen Zehnten.
  • Abschaffung der Leibeigenschaft und der damit verbundenen Abgaben wie Besthaupt und Buteil.
  • Freie Jagd in den Wäldern.
  • Wiederherstellung der dörflichen Allmende.
  • Moderater Umgang mit den Fronden.
  • Gemäßigte Zinsen.


Diese Inhalte hatten ihre Vorläufer im Bundschuh, aber auch im Armen Konrad in Württemberg. Vorbild waren die »Zwölf Artikel« der schwäbischen Bauern, um den 1. März 1525 verfasst und weit verbreitet.

Neben der Wahl der Pfarrer forderten die Bauern auch die Lehre gemäß dem Evangelium, wehrten sich gegen Neuerungen im Recht (hier vor allem gegen die Einführung des Römischen Rechts), forderten eine Rücknahme von Steuern (Ungeld, Zehnt) und Leistungen (Frondienste) oder zumindest deren Verminderung und forderte die alten bäuerlichen Rechte wieder ein (Fisch- und Jagd, Allemendrechte).


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Man wandte sich auch gegen die immer stärker werdende Leibeigenschaft. Diese Forderungen sind wohl auch die wesentlichsten Punkte des Vertrages von Forst. »Viertens ist festzustellen, dass die pfälzischen Bauern keine eigenen Programme erstellt haben; jedenfalls findet sich nirgends ein Hinweis darauf.

Sie übernahmen allerdings (...) die Zwölf Artikel der schwäbischen Bauern...«(67) Beide Teile allerdings hielten ihre Zusagen nicht ein.

Die Bauern zerstreuten sich nicht oder nur zum Teil, der Landtag wurde nicht einberufen. Allerdings hätte der Vertrag von Forst den Aufstand unblutig beenden können. »Wären die Zusagen von beiden Seiten eingehalten worden, hätten die Forster Abmachung die entscheidende Wende im pfälzischen Bauernkrieg bringen können. Doch es sollte anders kommen.«(68)

Der Aufruhr ging noch einen Monat weiter!
Der Bockenheimer und der Nußdorfer Haufen trennten sich und zogen nach Norden resp. Süden. Am 20. Mai kam es zu einer Neuversammlung bei Mörlheim, von da aus wurde u.a. die Madenburg zerstört, wie schon erwähnt.
Am 4. Juni versammelten sich die Bauern wieder bei Neustadt und griffen von dort aus Burgen und Schlösser an. Am 23. und 24. Juni 1525 besiegten der Kurfürst und seine Verbündeten die Bauern bei Pfeddersheim entscheidend.


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5. Die Bestrafung – oder waren Nußdorfer am Bauernkrieg beteiligt?

Kann man von einem »Nußdorfer Haufen« sprechen? Wenn man den Ort der »Rottung« zugrundelegt, dann sicherlich.
Somit hatte sich der Nußdorfer Haufen am 23. April 1525 gebildet, bei Geilweiler versammelt und sich recht schnell wieder aufgelöst.
Die Neuversammlung bei dem Geilweiler Hof am 5. Mai bildete den Geilweiler Haufen, als Neuversammlung der Nußdorfer.(69)

Hier schon muss eingehakt werden. Denn waren es die Nußdorfer, also Nußdorfer Bauern? Ich habe schon eingangs dargelegt, dass die 200 Aufrührer, die sich dann in der Nacht vom 23. auf den 24. April auf 500 Mann verstärkten, nicht nur Nußdorfer gewesen sein konnten.
Vielmehr werden Nußdorfer nicht genannt. Wie kann man aber nun feststellen, ob Nußdorfer am Aufruhr oder an der Schlacht bei Pfeddersheim beteiligt gewesen waren? Unsere einzige Quelle hierfür sind die Ratsprotokolle der Stadt Landau, die sich ja mit den Vorgängen in ihrem Außendorf beschäftigen mussten.

Nicht nur die Außendörfer Nußdorf, Dammheim und Queichheim waren von Aufruhr betroffen, sondern auch Bürger von Landau selbst. Aber der Rat verhielt sich sehr ambivalent.
Zwar unternahm er Maßnahmen, Ruhe und Ordnung in der Stadt zu bewahren, gleichzeitig aber scheute er sich eindeutig vor einem zu harten und stringenten Vorgehen. Er konnte aber Aktionen der Außendörfer nicht vermeiden. So waren wohl Bürger der Stadt an der Zerstörung von Klostergut während des ersten Zuges beteiligt.

Einen Monat nach Pfeddersheim kam man zu Übereinkunft darüber, dass die Stadt die Schäden, die ihre Bürger dem Propst zu Hördt und dem Ordenkomtur von Heimbach zugefügt hatten.(70)

Will man den »Nußdorfer Haufen« vom 23. April hierfür verantwortlich machen, so ist dies durchaus zulässig. Denn der Anstoß zu diesem ersten Zug kam aus Nußdorf. Ebenso hatten die Bauern der Außendörfer sich an der Entschädigung für den Junker Schliederer zu beteiligen, dessen Gut in Deidesheim beschädigt worden war.(71)
Diese Aktion muss kurz nach dem Vertrag von Forst, also im nach dem 10. Mai stattgefunden haben, und belegt, dass Bauern der Außendörfer an dem Zug nach Forst und den Plünderungen danach beteiligt gewesen waren.


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Trotz der Beteiligung der Außendörfer und Sympathien für die Bauernsache blieb es in Landau weitgehend ruhig. Aus dem Ratsprotokoll vom 28. April geht eindeutig hervor, dass die Stadt mit den Bauern keine gemeinsame Sache machen würde.(72)

Die Stadttore wurden besonders gesichert, die Wachen verstärkt, der Verkauf von Pulver verboten. Übergriffe auf die Geistlichkeit in der Stadt konnten nicht ganz verhindert, aber in Grenzen gehalten werden. Auch mussten die Stadtväter, als die Bauern Ende Mai in Mörlheim lagerten, einer Abgabe von Wein und Früchten, die die Klöster Hornbach, Eußerthal, Hördt und Klingenmünster in die Stadt gebracht hatten, dulden.(73)
Nach dem Wegzug des Mörlheimer Haufens Ende Mai, aber noch vor der Schlacht von Pfeddersheim vom 23./24. Juni, traf man in Landau Maßnahmen. Man befürchtete wohl eine Niederlage der Bauernsache, da ein kurpfälzisches Heer im Anmarsch war.
Nach der Schlacht versuchte man zum einen einen Zuzug flüchtiger Bauern hinter die Mauern der Stadt zu verhindern, gleichzeitig aber auch die Bestrafung der beteiligten Bürger vorzubereiten.(74)

Der Zug des Kurfürsten durch die Pfalz und die Bestrafung der kurpfälzischen Städte Pfeddersheim, Freinsheim und Neustadt, hatten gezeigt, dass es dem Kurfürsten mit seiner Strafaktion ernst war. Nun befürchtet man in Landau, dass der Kurfürst der Stadt anlasten könnte, an Übergriffen auf kurpfälzischen Besitz, die ja im Umfeld der Stadt tatsächlich stattfanden, beteiligt gewesen zu sein.
Ähnlich war später die Begründung für die Belagerung Weißenburgs formuliert. Der Landauer Magistrat lieferte Untertanen ebenso aus, wie er gegen Bürger der Stadt vorging, die mit den Bauern gemeinsame Sache gemacht hatten.

Am 2. Juli traf das Heer des Kurfürsten vor der Stadt ein. Der Fürst selbst nahm Quartier in Godramstein, legte seine Truppen aber in die Dörfer, auch Fußknechte nach Nußdorf, die von den Landauern mit Wein bewirtet wurden.(75)

Am 4. Juli zog das fürstliche Heer weiter. Der Kurfürst hatte nichts gegen die Stadt unternommen, wohl weil er ihre Beteiligung am Bauernkrieg für marginal ansah. »Falls Kurpfalz in ihrem Gut oder recht geschädigt worden wäre, hätte der Kurfürst wohl kaum gezögert, eine Strafaktion gegen Landau zu starten.«(76)


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Suchen wir nach den Beteiligten.
Die Stadt Landau wäre aufgrund ihrer Rechtsstellung gegenüber Nußdorf berechtigt gewesen, ein Strafgericht über das Dorf hereinbrechen zu lassen, denn sie übte die Hochgerichtsbarkeit aus. Dem war aber nicht so!

Wieder ein Indiz dafür, dass die Beteiligung von Nußdorfern nicht über Gebühr ausgedehnt war.
Auch hätte der Kurfürst seine Eigenleute im Dorf zur Rechenschaft ziehen können, wie es z.B. in Minfeld geschah. Auch hiervon ist nichts verlautet worden. Alter schreibt: »Am 14. Juli 1525 wurde mit Strafmaßnahmen gegen die Bürger begonnen, die sich bereits in Nußdorf den Bauern angeschlossen hatten.«(77)

Hans von Bebingen und Jost von Dernbach wurden gefangengesetzt, »mit dem thurm gestrafft.«(78)

In den Namenslisten von Nußdorf aus der Zeit vor und nach dem Bauernkrieg tauchen beide nicht auf. Allerdings findet sich ein Hansen von Bechingen 1554 bei einer Renovation des Löwensteiner Hofguts in Nußdorf.(79)

Auch bei Jost von Dernbach verweist die Herkunft ins Löwensteinische. Hans von Bebingen war aber in Landau ansässig.
Beide wurden am 28. Juli gegen Schwören der Urfehde aus der Stadt gewiesen, die Frauen folgten ihnen nach. Wenn es sich bei Hans von Bebingen um eine Verschreibung handelt, könnte der 1554 genannte Hans von Bechingen der einzige Beteiligte sein, der auf Nußdorf verweist, dies aber mit der gebotenen Vorsicht betrachtet.


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Ebenfalls am 28. Juli wurden weitere Männer mit ihren Frauen ausgewiesen: Vausten Pflip, Hans Odenroller, Jacob Reynhardt, Halb Schultheis der Junge, Heynfeld Hensel der Junge und der Sohn von Schwartzkopf.(80)

Der Name Schultheiß taucht in Nußdorf 1502 auf, verschwindet aber bis 1534 und soll erst in einer Einwohnerliste aus dem Jahre 1575 wieder auftauchen. Im ersten Kirchenbuch von Nußdorf ist auch ein Halb Schultheiß erwähnt.

Alles dies ist aber nur ein Indiz, kein Beweis, dass die Familie Schultheiß am Bauernkrieg beteiligt war.
Am 8. August glaubte man sich der »Anfenger und Hauptleut« sicher sein zu dürfen. Stephan von Roßbach und Thomas Goldschmidt wurden verhaftet.

Nach längerem hin und her, Bürger der Stadt verwendeten sich für die Inhaftierten, der Stadtrat wollte einer Freilassung nicht zustimmen, wurden sie am 15. August 1525 mit Ausweisung verurteilt, letztlich aber erst im Dezember der Stadt verwiesen.

Am 14. August versammelten sich die Bauern der Außendörfer vor dem Rathaus, um nach dem »uffrur und emporungen«(81) ihren jeweiligen Obrigkeiten und der Stadt Landau den Treueid schwören mußten.


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6. Opfer

»Synt etliche der buwren, so geeynigt haben, zu Pfeddersheim erstochen worden.«(82)
4000 sollen es nach Harer gewesen sein.(83)
Selbst wenn die Zahl zu hoch gegriffene Siegerpropaganda ist, waren die Verluste der Bauern erheblich. Allerdings gibt es keine »Verlustlisten« für Landau oder Nußdorf.

Kirchenbücher wurden zu diesem Zeitpunkt noch keine geführt, und die vorhandenen Einwohnerlisten aus der Zeit um den Bauernkrieg können nur bedingt herangezogen werden.

1502 zählte Nußdorf 26 Haushaltsvorstände(84), neun Jahre nach dem Bauernkrieg waren es 29(85) .

Allerdings tauchen 13 Familiennamen in der Liste von 1534 nicht mehr auf, also die Hälfte.
Ein Zusammenhang mit dem Bauernkrieg scheint nahe zu liegen.

Zwei Jahre später tauchen allerdings von den 29 Namen von 1534 gerade noch 14 auf(86) – ganz ohne Bauernkrieg. Ob Cuntzigs Hanß, Gerhardts Deblold, Jung Veltin, Maischen Peter, Messerschmidt Hensel und Jost, Pfaffen Veltin, Schwab Heintz, Schultheißen Debolt, Lux Schultheiß, Nicolaus Schultheiß, Simon und Veltin Hensel und Peter Waidtfogel, die von 1502–1534 aus Nußdorf verschwinden, tatsächlich erschlagen auf der Pfeddersheimer Walstatt lagen, wird sich wohl nie klären lassen.

So kann man keinen einzelnen Nußdorfer für den Bauernkrieg von 1525 dingfest machen, allein der Zufall der ersten »Rottung« in unserer Region machte Nußdorf zu dem Ort, in dem für die Geschichtsschreibung bis heute der Pfälzische Bauernkrieg begann. Und in den brodelnden Tagen des Frühjahrs 1525 hätte es auch an einem anderen Ort bei einer anderen Kerwe geschehen können.

Historischer Nachruhm ist mitunter doch von Zufällen abhängig!


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Quelle: 1200 Jahre Nußdorf. Stationen einer Ortsgeschichte.
Hrsg.: Historischer Arbeitskreis Bauernkriegshaus Nußdorf/Pfalz. Landau, 2002


Der Bundschuh – Symbol der »Nußdorfer« 1525?

Von Rolf Übel

Wir kennen das Bild: Die Bundschuhfahne weht über dem Bauernkriegshaus anlässlich des Bauernhausfestes, Weingüter flaggen mit dem vermeintlichen Symbol des Bauernkrieges an der Kerwe, der Tambour des Fanfarenzugs trägt die Bundschuhfahne.

Der Bundschuh wird, in vollkommener Verkennung der historisch belegbaren Tatsachen, als Symbol des Pfälzischen Bauernkriegs – und in der Weiterführung dieses Gedankens – als Symbol des »Nußdorfer Haufens« gesehen:
Dies war er eindeutig nicht!

Schwer wird es der Historiker haben, der den objektiven Beweis erbringen will, dass der Bundschuh tatsächlich in der Pfalz geführt wurde.

Aber der Reihe nach: Wir schlagen ein Lexikon auf, unterrichten uns über den Begriff des Bundschuhs und erfahren: Ein Stück Leder, durch Riemen an den Knöcheln befestigt, als Schuh schon von den Germanen, später von den dt. Bauern getragen,(1) profan: Es handelt sich um eine Schuhform, die aus Rinderleder hergestellt und durch Bänder zusammengehalten wurde; als Bänder dienten Schnüre oder Riemen, die durch besondere, an der Oberfläche des Schuhs angebrachte Lederstreifen gezogen und die Wade heraufgewickelt wurden.

Viele Bauern konnten sich diesen Schuh aber nicht leisten: sicherlich trugen sie Fußlappen oder Holzschuhe.
Der Schuh war nicht nur Fußbekleidung: In der Zeit von 1493 bis 1517 Sinnbild, Feldzeichen und Name der aufständischen Bauernbünde in Südwestdeutschland, lesen wir im etymologischen Lexikon – nicht ganz richtig, wie wir später hören werden.(2)

Im Grimmschen Wörterbuch finden wir noch die Spezifizierung: Zeichen der Bauern im Gegensatz zum Stiefel des Adels, aber auch: Bund von binden, verbinden, dem Zusammengehen der Bauern in ihrem Kampf um Gerechtigkeit. Gleichzeitig symbolisiert der Bundschuh aber auch die Armut des Bauernstandes.(3)


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Ulrich Steinmann hat in seinem Aufsatz von 1960 keine eindeutige Ikonologie des Bundschuhs herausarbeiten können – und wollen, aber er hat nachgewiesen, dass diese Fahne (nicht das Symbol) auf einen Mann zurückgeht:
auf Joß Fritz.(4) Und Steinmann, wie auch Waas(5) , Rösner(6) und andere Forscher zum Bauernkrieg, konnten nachweisen, dass der Bundschuh beileibe nicht das einzige Symbol der aufständischen Bauern war.

Die Bundschuhfahne geht zurück auf die Bundschuhbewegung des ausgehenden 15. und frühen 16. Jh.

Die Vorläufer des Bauernkriegs, vor allem der Arme Konrad in Württemberg, waren lokale Ereignisse. Von der Bundschuhbewegung, die letztendlich die Bundschuhfahne als Symbol des Bauernkriegs hervorbrachte, kann dies nicht gesagt werden. Diese Konspiration überzog ganz Südwestdeutschland, und sie ist an einen Mann geknüpft, der sie wie kein zweiter repräsentiert – Joß Fritz.(7)


Joß Fritz verschwindet im Jahre 1524 aus der Geschichte.

Den Bauernkrieg, den er so maßgeblich vorbereitet hatte, erlebte er anscheinend nicht mehr. Trotzdem muss er als eine der großen Gestalten des Bauernkriegs gelten, dessen Bewegung sicherlich auch in die Pfalz wirkte.

1493 begegnet uns die Bewegung des Bundschuh, die später mit dem Namen Joß Fritz verbunden sein sollte, zum ersten Mal, in Schlettstadt im Elsass. Wie schon der Arme Konrad war auch der erste Bundschuh gegen einen bestimmten Landesherren gerichtet, gegen den Bischof von Straßburg.

Jacob Hauser und Hans Ullmann sollten zu den Sprechern der Bewegung werden, deren Forderungen uns bekannt sind. Eindeutig benannte sich die Bewegung nach der bäuerlichen Fußkleidung, ebenso eindeutig wurde das Symbol als Fahne aber noch nicht geführt.

Die Bundschuhfahne ist in keiner zeitgenössischen Quelle erwähnt.
Die wesentlichsten Forderungen des ersten Bundschuh waren:

• Das geistliche Gericht in Straßburg sollte die Schultheißengerichte nicht in ihren Kompetenzen beschneiden.
• Die indirekten Steuern sollten abgeschafft werden.
• Übermäßige Hand- und Spanndienste und das Besthaupt sollten abgelehnt werden, ebenso die Fisch-, Wald-; Weide-, Etter(8) - und Waffenrechte der Bauern nicht beschnitten werden.


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Der erste Bundschuh wurde noch vor dem Losbrechen zerschlagen. Aber viele seiner Forderungen tauchten später wieder auf – auch in der Pfalz.
Neun Jahre später kam es zu einer zweiten Bundschuhbewegung, diesmal im Bistum Speyer, die wohl auch ihre Auswirkungen in die Pfalz gehabt haben dürfte – und dieser zweite Bundschuh ist nun direkt mit der Person des Joß Fritz verbunden.

Zwei Komponenten kamen zu Beginn des 16. Jh. im Bistum zusammen: Die Erweckungsbewegung, verbunden mit den allenthalben bekannt werdenden Kreuzwundern, und die desolate finanzielle Lage im Bistum, die auch verheerende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Bauern hatte.

Die Schuldenlast hatte sich unter Bischof Matthias Ramung auf 200 000 Gulden erhöht, sein Nachfolger Ludwig von Sötern hatte eine jährliche Zinslast von über 9000 Gulden zu zahlen. Matthias Ramung hatte das Geld vornehmlich für die Gebietsarrondierung, aber auch für Luxusbauten verwendet. Gemeiner Pfennig (Landfriedensgebühr), Bede (Grundsteuer) und Ungelder (Verbrauchssteuern) wurden im Bistum erhöht, um die Schuldenlast abzubauen. Auch die bäuerlichen Gewohnheitsrechte wurden immer mehr beschnitten, die Steuerüberwachung in einer bis dato noch nicht bekannten Art ausgebaut und die Nutzung des Gemeinen Pfennigs zweckentfremdet.

Auch theologische Forderungen traten hinzu: Der Lebenswandel der Geistlichen wurde angeprangert wie auch der Wegfall der karitativen Leistungen der Kirche. Der soziale und ideelle Boden für einen Aufruhr war also geschaffen, es fehlte nur an der Person, die Saat auszubringen.

»Der Bruchsaler Bundschuh besaß in Joß Fritz aus Untergrombach seinen initiierenden und führenden Kopf. Ohne ihn wäre wohl kaum der bisher rein elsässische Gedanke neubelebt worden, und ohne ihn hätte es die noch folgenden Bundschuhbewegungen in Süddeutschland bis zum Beginn des großen Bauernkrieg nicht gegeben«.(9)


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Wenig wissen wir über das Leben dieses Mannes. Möglicherweise stammte er aus Untergrombach, wo er 1502 auftauchte. Vermutlich wurde er um 1470 geboren.
In der Gegend um Untergrombach ist der Familienname Fritz recht häufig. Er könnte Söldner gewesen sein, denn seine militärischen Kenntnisse lassen diese Möglichkeit zu. Auch seine Nichterwähnung in dem »Pfennigbüchlein« von 1500(10) legt den Schluss nahe, dass er sich zu diesem Zeitpunkt außer Landes aufhielt.

Er soll groß gewachsen, dunkelhäutig und –haarig, mit einem Mal auf der (linken) Hand gewesen sein.
Allerdings gibt es keine gesicherte zeitgenössische Darstellung von ihm. Die einzige, die in Frage käme und einen Mann mit einem solchen Mal zeigt, ist umstritten.(11) Seine persönlichen Lebensumstände liegen also fast vollständig im dunkeln. 1501 tauchte er auf, er führte Werbungen für den Bundschuh im Hochstift Speyer durch. Wie gesagt, er hielt sich an die Programmatik der Schlettstatter, obwohl dadurch natürlich nicht bewiesen ist, dass er auch an diesem Aufstand schon beteiligt gewesen war. »Nichts als die Gerechtigkeit Gottes« wurde zu seinem Slogan. Ergänzt wurde dieses Motto auch mit der Forderung, die Reichsunmittelbarkeit der Bauern wiederherzustellen, den Königsbauern zum einzig möglichen Status zu erklären – und damit konsequenterweise die Macht von Landadel und Klerus einzuschränken.

Joß Fritz glaubte, dass er der Mann war, die verlorengegangene Bindung zwischen Kaiser/König und der Bauernschaft wieder herzustellen. Damit setzte Fritz auch Grundgedanken der »Reformatio Sigismundi« um.

Diese Schrift, 1439 als Handschrift und 1476 im Druck erschienen, hielt an der bestehenden sozialen Ordnung als gottgegeben fest, allerdings formulierte sie auch Reformgedanken wie die Abschaffung der immer stärker um sich greifenden Leibeigenschaft.

Auch die berühmte Memminger Flugschrift von 1487 stellte die Gesellschaft eher konzentrisch als hierarchisch dar und sah eine direkte Verbindung zwischen den Bauern und dem Kaiser, einen Gedanken, den Joß Fritz aufgriff. Er musste damit aber konsequenterweise die Landesherren auf den Plan rufen.

Neue, antiklerikale Lehren eines Jan Hus oder John Wicliff taten das ihrige, vor allem den Klerus zum Intimfeind des Bundschuh werden zu lassen. Dies griff umso mehr, da der Bischof von Speyer als Oberhaupt des Hochstifts auch weltlicher Herrscher war, wenngleich Bistum und Hochstift natürlich nicht deckungsgleich waren.


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War die Person des Bischofs zuerst nicht in der Zielrichtung der Aufrührer, so trafen Fritzens Forderungen zuerst den niederen Klerus und die Orden. Diese sollten ihrer Güter und Pfründe verlustig werden, fernerhin wurde ein gottgefälliges Leben von ihnen erwartet, in Armut und Demut und fern dem Laster – also weit weg von der Lebensrealität von Mönchen und Priestern der damaligen Zeit. Und noch weiter entfernt von dem Luxusleben des hohen Klerus.

Die Zielsetzung war klar, aber Joß Fritz scheute den offenen Aufruhr. Er plante eine Organisation im Verborgenen. Die Vaganten bildeten seine Nachrichtenstränge, gardende Landsknechte seine Rekrutierungs- und Ausbildungsfachleute. 1

502 sollten dem Bundschuh 7000 Männer und 500 Landsknechte angehört haben. Andere Autoren setzen die Zahl sogar noch höher an: 20 000 Menschen, darunter 400 Frauen und 500 Landsknechte.(12) Schon lange war die Bewegung nicht mehr auf das Hochstift Speyer beschränkt.

Auch Untertanen anderer Herrschaften, v.a. Kurpfälzer beteiligten sich an der Vorbereitung des Aufstandes, wie die späteren Untersuchungsprotokolle belegen. Kurz vor dem geplanten Losschlagen im Jahre 1502 wurde der Bundschuh verraten, viele seiner Hauptleute gefangen und gefoltert. Hinrichtungen folgten und das Abschlagen der Schwurfinger, Strafe wegen Verstoßes gegen den Untertaneneid dem Bischof gegenüber, war eine häufig angewandte Strafe.

In den Folgejahren sollen die Bundschuhleute vornehmlich an dieser Verstümmelung erkannt worden sein. Viele flohen außer Landes, auch in die Pfalz, wo sie aber nicht, wie in der Populärliteratur zu lesen, ein neues Netz der Verschwörung woben.

»Wie wir sehen, war der Bruchsaler Bundschuh von 1502 nur die Spitze eines Eisbergs gewesen. In weiten Teilen Südwestdeutschlands war es damals unruhig. Nach waren die Obrigkeiten glimpflich davongekommen«.(13)

Für unseren Zusammenhang ist von Bedeutung, dass sich der Bundschuh in Speyer eine erste Fahne schuf, mit dem Bundschuh als Symbol und dem Satz: »Gottes Gerechtigkeit«. Über zehn Jahre lang hörte man von dem Bundschuh nichts, bis Joß Fritz 1513 in Lehen im Breisgau wieder auftauchte. Er soll dort als Feldhüter gelebt haben.


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Zwischenzeitlich hatte er in Stockach am Bodensee geheiratet, über seine Frau (Else Schmidt) und mgl. Kinder wie über die genauen Lebensumstände der Familie ist nichts bekannt. Eine 1513 gedruckte Schrift wird ihm zugesprochen: Diese prangerte den kaiserlichen Machtzerfall an, fordert den Kaiser auf, seine Rechte gegenüber den Landesfürsten durchzusetzen und die Rechte der Bauern zu wahren.

Die Artikel des Breisgauer Bundschuhs waren viel konkreter als die des Bruchsalers. »Trotz aller Schärfe knüpften die Artikel an die gegebenen Wirklichkeiten an. Sie sind nicht wie in Speyer ohne Maß: Joß Fritz wollte nicht mehr alle Obrigkeiten und Abgaben abschaffen, er erkannte bestimmte Abhängigkeiten durchaus an und versuchte nur, sie aufzulockern (...) Die Bundschuhartikel waren Joß Fritzens eigenes Werk. Er war die Seele des neuen Aufstandes.«(14)

Im Breisgau gab Joß Fritz auch eine Fahne in Auftrag. Als der Bundschuh 1512 zerschlagen wurde, blieb die Fahne im Besitz von Joß Fritz. Spätestens ab 1512 galt der Bundschuh auch als Fahnenmotto der aufständischen Bauern, als Symbol des bäuerlichen Aufbegehren war er älter. Nach der Niederschlagung seiner Bewegung schloss sich Fritz wieder Landsknechten an, deren Verbindungen und Nachrichtenwege er nutzte.

Das letzte Mal begegnet uns Joß Fritz im Jahre 1517. Angeblich soll er auch hier die Bundschuhfahne getragen haben, die er auf seiner Brust unter dem Hemd versteckt bewahrt hatte. Wieder versuchte er, eine Bundschuhbewegung am Oberrhein aufzubauen, vor allem in Bretten und Umgebung. Wieder wurde er verraten – und nun verschwand der erste Bauernführer in der Geschichte.

Am Bauernkrieg selbst, den er so maßgeblich vorbereitet hatte, nahm er nicht teil. Wahrscheinlich war er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr am Leben. Es gibt nur einen vagen Hinweis, dass er, schon ein alter Mann Mitte 50, bei den aufständischen Bauern im Schwarzwald aufgetaucht sein soll, wenn diese Angabe überhaupt stimmt. Ein führende Position nahm er nicht mehr ein,. Er soll in der Schweiz gestorben sein.

Über die Bedeutung Joß Fritzens für den Bauernkrieg ist sich die Forschung einig:
»Joß Fritz war kein Anarchist und kein religiöser Schwärmer. Im Gegensatz zum Pfeifferhänslein hatte er ein Konzept für eine politische und soziale Neuordnung im Reich. Er war ein echter Reformer, und er war Pragmatiker. Nur so konnte er jahrelang seinen zähen Kampf im Dunkeln führen und aus dem Nichts heraus eine perfekte Organisation aufbauen.«(15)


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Engels nannte ihn: »(...) einen in jeder Beziehung hervorragenden Charakter (...) Es gelang dem diplomatischen Talent und der unermüdlichen Ausdauer dieses Mannes, eine ungemeine Anzahl von Leuten der verschiedensten Klassen in den Bund zu verwickeln: Ritter, Pfaffen, Bürger, Plebejer und Bauern.«(16) Für Engels war er der Vorläufer des Typus des Berufsrevolutionärs, für Alter »einer der ersten großen Bauernführer«.(17)

Waas sieht ihn:
»Getrieben vom Feuer der religiösen Aufstandsbewegung, mit Umsicht und Energie an die Gestaltung ihrer weitschauenden Pläne herangehend, dem charakterlich nichts vorzuwerfen ist.«(18) Und Alter schreibt über ihn: »Er war einer der ersten großen Bauernführer.«
Der Bundschuh als Symbol des »Bauernkriegs«

Joß Fritz hatte den Bundschuh nicht erfunden – er hatte ihn übernommen. »Der Bundschuh hatte für unser heutiges Empfinden schwer begreifliche symbolische Bedeutung.

Er verkörperte Kraft und Redlichkeit, aber auch Mut, für Recht und Freiheit zu kämpfen. Immer wenn eine Gruppe von Menschen sich durch die Machthaber ungerecht behandelt fühlte, war es Brauch, einen Bundschuh auf eine Stange zu stecken, um ihren Groll zu demonstrieren.

Das Wort »den Bundschuh aufwerfen« wurde zum synonym für »sich mit Waffen Recht verschaffen« – einen Aufstand machen. Es wurde gefährlich, das Wort überhaupt in den Mund zu nehmen. Wer es tat, musste damit rechnen, eingekerkert zu werden.«(19)
1439 hatten sich die Bauern erstmalig unter dem aufgesteckten Bundschuh versammelt. Die Bauern um Straßburg hatten sich versammelt, um gegen marodierende Armagnaken zu ziehen. Im 15. Jh. gab es eine Reihe von Bundschuhbewegungen:

  • 1443 Das Dorf Schliengen am Oberrhein steckt den Bundschuh auf, um sich gegen eine Landschatzung des Baseler Bischofs zu wehren.
  • 1444 Rheinfelden: Die Bauern ziehen gegen die Armagnaken.
  • 1450 Die Bauern von Ulm riefen den Bundschuh aus.
  • 1460 Während des Waldshuter Krieges zwischen der Eidgenossenschaft und Österreich nutzten in die Hegauer Bauern. Ihr Landsknechtshaufen führte den Bundschuh in der Fahne.


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Joß Fritz hat den Bundschuh also nicht erfunden, die Schlettstadter Bundschuhleute waren die Ersten, die sich in unserem Raum nachweislich nach ihm benannten. Eine Fahne ist aber für das Elsass nicht nachgewiesen.


Es gab aber um die Zeit des Schlettstadter Bundschuhs schon Fahnen, die mit dem Bundschuh bestickt oder bemalt waren, wie die Holzschnitte von 1490 und 1502 belegen. Der Bundschuh als Symbol des Bauern konnotiert zum Symbol des bäuerlichen Aufruhr.

Dabei handelte es sich zuerst tatsächlich um das auf eine Stange gesteckte Schuhwerk, wie auf einem Holzschnitt von 1490 zu sehen.(20) Ein Soldknecht trägt einen Bundschuh an seiner Lanze.

Die älteste Darstellung einer Bundschuhfahne stammt aus dem Jahre 1502. Sie entstand im Umfeld es speyerischen Bundschuh und könnte der Versuch sein, die Bundschuhfahne, wie sie sich die Bauern und ihre Führer vorstellten, bildlich darzustellen.(21)
Sie kommt der heute bekannten, und auch in Nußdorf gezeigten Bundschuhfahne sehr nahe, scheint aber kein Abbild der Fahne der Bundschuher aus dem Hochstift Speyer zu sein.
Die Bundschuhfahne des Joß Fritz(22) aus dem Jahre 1502 sollte Feldzeichen und Programm sein. Als ehemaliger Söldner wusste Fritz um die Bedeutung der Fahne bei militärischen Aktionen, er kannte aber auch die Bedeutung der Bildsprache auf Fahnen. Sie galt es zu nutzen. Die Fahne sollte zweifarbig sein: weiß und blau. Hierin sollte ein Bild des Heilands gemalt werden, wie er dem hl. Gregorius erschienen war; auf der anderen Seite sollte das Zeichen des Bundes, der Bundschuh, erscheinen, davor ein kniender Bauer mit gefalteten Händen, über ihm die Schrift: »Nichts denn die Gerechtigkeit Gottes«.

Das Programm Fritzens spiegelt sich auf dieser Fahne: Er wollte keine Revolution, bekannte sich zum Christentum.

Er war auch bereit, die Rechte der bestehenden Obrigkeiten anzuerkennen, soweit sie aus der Gerechtigkeit Gottes, also aus der Heiligen Schrift, abgeleitet waren.
Sein Programm kannte keine atheistischen oder anarchistischen Tendenzen, er forderte die Reformation alter Verhältnisse, wie es die Krainer Bauern mit ihrem Fahnenmotto »Starja prawda« (Das alte Recht) auch getan hatten. Er nahm damit in der Symbolsprache seiner Fahne eine der wichtigsten Forderungen der Bauern des Jahres 1525 vorweg.


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Jesus der Gekreuzigte war auf der ersten Bundschuhfahne wohl nicht abgebildet, vielmehr der sog. Gregorianische Schmerzensmann mit Marterwerkzeugen.(23)

Die Fahne war also aus Seide in den Farben des Bistum Speyer. Vor allem das Motiv des Greg. Schmerzensmannes war aus der Schweiz importiert, wieder ein Hinweis darauf, dass es sich bei Fritz um einen Reisläufer handelt, deren besten Vertreter aus der Schweiz kamen.
Die hier ikongraphisch erläuterte Fahne wurde aber nie hergestellt: Die Aufdeckung des Bundschuh verhinderte dies. Allerdings scheint Joß Fritz das seidene Tuch schon gekauft und auch vorgezeigt zu haben.

Aus dem Namen der Bewegung war nun ein Symbol geworden, eine Fahne, auch wenn sie noch nicht bemalt war und sich ihre Ausgestaltung allein im Kopf ihres Erfinders befand.

Ihr Tuch, das tatsächlich angekauft worden war, war keineswegs schwarz, wie es auf einigen Abbildungen zu sehen ist und in der Nußdorfer Ortstradition noch heute fortlebt – vielmehr blau und weiß – sie war aus Seide –, sie war auch kein Banner, sondern ein Fähnlein, einer taktischen Standarte der Landsknechte ähnlicher als dem geworfenen Banner des Nußdorfer Fanfarenzuges.

Joß Fritz soll das Tuch am Körper geschmuggelt haben, was auch nur eine gewisse Größe des Tuches zulässt. Er hatte es 1502 nicht geschafft, die Fahne bemalen zu lassen. Auch konnte er 1512 in Freiburg keinen Fahnenmaler finden, der das Tuch nach seinen Vorstellungen bemalen wollte. Er reiste nach Heilbronn und gab die Fahne in Auftrag.

Versuche in Lehen waren fehlgeschlagen. Zum (militärischen) Einsatz kam sie jedoch nie, denn der Aufstand wurde verraten, während Joß Fritz in Heinbronn die Fahne bemalen ließ..
Die Fahne, ein weiß-blaues Seidentuch, war mit verschiedenen Symbolen bemalt – und natürlich dem Bundschuh.

Joß Fritz hatte dieses Symbol aber wohl noch bekannter gemacht, als es ohnehin schon war, denn nach 1512 tauchen viele Darstellungen von Bundschuhfahnen auf. Auch Flugschriften verbreiteten die Nachricht vom Bundschuh über die Grenzen Süddeutschlands hinaus, so die 1514 erschienene Schrift des Baseler Buchdruckers Pamphilius Gengenbach, der von Joß Fritz berichtete –wie er »vom Bundschuh geredet«.

Bei der ersten Ausgabe (Basel 1514) ist noch eine Bundschuh in einem schwarzen quadratischen Tuch abgebildet, der der Abbildung von 1502 stark ähnelt. In einer weiteren Auflage ist die Bundschuhfahne allerdings abgebildet, in einer Form, die der Realität sehr nahe kommen könnte.(24)


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In diesem Traktat ist die Bundschuhfahne in ihrer gesamten Ikonographie abgebildet, sie zeigt, dass der Bundschuh die Fahne mit nur einem Symbol, wie wir sie heute kennen, nicht führte. Gengenbach bringt den Bundschuh in verschiedenen Titelkupfern durchaus verschieden: In seinem ersten Druck von 1514 steht ein Bauer auf einem Bundschuhbanner.

Auch in der zweiten Auflage trägt der Titel eine Bundschuhfahne, diesmal mit einer Kreuzigungsgruppe, das Kreuz steht auf einem Bundschuh, kniende Bauern davor.(25)

Der tatsächlichen Bundschuhfahne kommt der Holzschnitt bei der 1514er Ausgabe wohl am nächsten. Der Schnitt zeigt einen Bauern mit Kappe und Schwert. Die Fahne, an einer Stange befestigt, zeigt von links nach rechts: Eine leere Wappenkartusche, eine Kreuzigungsgruppe und ein weiteres Wappen. Es handelt sich hier um eine Retusche, denn in dem linken Wappen befand sich augenscheinlich der Reichsadler. Die Kreuzigungsgruppe in der Mitte ist deutlich zu erkennen. Bei dem Wappen mit dem Eichenzweig handelt es wiederum um eine Retusche, denn es handelt sich um das Wappen des Papstes Julius II., bei dem die bekrönende Tiara weggenommen wurde.

Der Bundschuh, der sicherlich die Rückseite der Fahne zierte, ist zu Füßen des Bauern abgebildet. Der Schriftzug Fahne ist nicht wiedergegeben. In Frage kommen: »Nichts als die Gerechtigkeit Gottes«; »Herr stand diner göttlichen Gerechtigkeit bi« oder »Barmherziger Gott, hilf den armen zu Rächt«. Der Text ist nicht eigens erwähnt. Wahrscheinlich ist die Fahnenparole dem Speyerer Bundschuh entlehnt.

Die hier abgebildete Fahne war die Fahne des Joß Fritz, sie stimmt mit den Zeugenaussagen der Bundschuher überein. Papst und Kaiserwappen zeigen ein Abrücken von den radikalen Forderungen des Speyerer Bundschuhs. Die weltlichen und geistlichen Obrigkeiten werden anerkannt, ebenfalls die allumfassende christliche Religion, aber die Forderungen nach dem alten Recht, basierend auf dem göttlichen, bleibt.
Der Bundschuh wurde aber nicht nur in Originalform überliefert.
Nach 1513 wird der Bundschuh auch in Traktaten mit den Bauern und ihren Forderungen in Verbindung gebracht. 1514 erscheint Urs Grafens Schnitte zum »Narrenschiff vom Bundschuh«. Diese zeigen u.a. einen mit einem Bidenhänder bewaffneten Soldknecht, der eine Bundschuhfahne führt.(26)

Der Hinweis auf die Söldner, die sich im Bundschuh versammelt hatten, ist offensichtlich.
1514 wird der Bundschuh gezeigt im »Narrenschiff vom Bundschuh«(27) , die Anführer Jacob Huser und Joß Fritz genannt.

Die Person am linken unteren Bildrand wird wegen des Males auf der linken Hand häufig als Joß Fritz angesehen. Das Bild zeigt Bauern und Söldner, die den Bundschuh nicht als Fahne tragen, sondern ihn aufgesteckt haben, als Zeichen des Aufruhres – und ein Narr trägt den Bundschuh. Gleichzeitig, in der Konnotation nicht direkt zuordenbar, findet sich aber auch der Bundschuh als Träger des Narrenschiffes. Das Narrenschiff von Sebastian Brand zeichnete ein negatives Bild des reichen, habsüchtigen und trägen Bauern – dieses Bild wird im Text des »Narrenschiff vom Bundschuh« konsequent weitergesponnen, denn nun wird der Bauer auch noch aufrührig.

Die Gegner der Bauern nutzen den Bundschuh auch propagandistisch für ihre Zwecke.
1522 brachten eine Schrift Luther mit dem Bundschuh in Verbindung: Thomas Murners Traktat vom »großen lutherischen Narren«. Die Illustrationen zeigen einen schwerttragenden Bauern mit der Bundschuhfahne, Luther wird als Bauernverführer dargestellt, der den »Bundschuh schmiert« (»Wie der Luther den hanebuch schmierr, dass er den einfaltigen menschen angenen bleib«.) Luther, der von der Obrigkeit als geistiger Brandstifter gesehen wurde, soll sich später in der Schrift wider die 12 Artikel der Bauernschaft, wie auch in seiner Schrift »Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern« vehement gegen diesen Vorwurf zur Wehr setzen. Seine Gegner brachten ihn aber mit der Bundschuhbewegung in Verbindung.(28)

Die einzige bildliche Darstellung, die die Bundschuhfahne mit dem Bauernaufstand von 1525 zusammenbringt, ist die des Petrarca-Meisters »Bauern bedrängen ihren Herren«.(29) Sie ist undatiert, zwischen 1520 und 1532 entstanden. Es lässt sich nicht nachweisen, dass dieser Holzschnitt tatsächlich im Bauernkrieg entstand, und nicht schon vorher oder erst nachher.

Der Petrarcameister stammte aus dem süddeutschen Raum, es ist also durchaus möglich, dass er den Bundschuh kannte. Würde ich Voglers Datierung folgen, so wäre das Bild zwischen 1519/20 entstanden – und zeigte daher die Bundschuhbewegung und nicht den Bauernkrieg. Es fehlt aber die Inschrift über dem Bundschuh, somit hat der Meister das Symbol frei gestaltet. Er zeigt nur eine Seite der Fahne, die mit dem Bundschuh. Und somit prägte er den Topos von der Bundschuhfahne im Bauernkrieg. Und diese Fahne ist, ob nun bewusst oder unbewusst, eindeutig das Vorbild für die Nußdorfer Fahne.

Vor dem Bauernkrieg taucht er außer bei dem Bundschuh des Joß Fritz auch 1522 beim Armen Konrad im Remstal auf. Aber schon die Stühlinger zeigen bei ihrem Aufstand 1524 den Bundschuh nicht.
Der Bundschuh, dieses Symbol des bäuerlichen Aufruhrs, ist im Bauernkrieg auf Fahnen nur zweimal nachgewiesen.
Bei den Bauern im Münstertal im Schwarzwald und bei den Bauern von Mömpelgard.(30) Somit kann der Bundschuh nicht als Symbol des großen deutschen Bauernkriegs gelten.
Kommen wir zum Beginn meiner Ausführungen zurück: Können die Nußdorfer mit Recht die Bundschuhfahne zum Bauernhausfest hissen oder bei aufmüpfigen Aktionen? Sicherlich, wenn man sich der Tradition des Bauernkrieges erinnert. Nicht aber, wenn man einen historischen Beleg dafür heranziehen will, dass der Bundschuh tatsächlich bei dem Pfälzischen Bauernkrieg oder bei der ersten Zusammenrottung in Nußdorf im April 1525 gezeigt wurde.


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Es gibt hierfür keinen einzigen belegbaren Hinweis. Die Landauer Quellen sprechen zwar von »bundschuhig geläufft«, denken hier aber wohl mehr an die Bundschuhbewegung als an die Bundschuhfahne.

Der Bundschuh als Symbol auf einer Fahne ist quellenmäßig nicht fassbar, das Gedankengut, das die Bundschuhbewegung ausmachte, durchaus! Die Tradition der Vorläufer des Bauernkrieges, ihre Forderungen und politische Zielrichtung haben auch den Pfälzer Bauernkrieg geprägt. »Bundschuhig geläufft« war seit 100 Jahren ein Begriff, ebenso wie »den Bundschuh aufstecken«.

Bundschuh und Bauernkrieg sind untrennbar verbunden: Trotzdem musste nicht jeder Bauernhaufen in der Konsequenz den Bundschuh in der Fahne führen. Für den »Nußdorfer Haufen«, wie immer er zusammengesetzt sein mochte, gibt es hierfür keinen Beleg.

Ich kann natürlich auch nicht belegen, dass das Symbol der Bewegung von 1502/03 und 1512 nicht gezeigt wurde, die Nähe zum Hochstift Speyer lässt dies durchaus denkbar erscheinen. Aber mehr als eine begründbare Hypothese ist dies nicht.

Exakte Beweisführung verlangt nach Quellen oder nach bildlichen Darstellungen, und diese können derzeit nicht erbracht werden. Somit hat Friedrich Jossé wohl daran getan, bei seinen Illustrationen zu Emil Häusers Geschichte des »Bauernkrieges von 1525«(31) auf die Darstellung der Bundschuhfahne zu verzichten. Somit steht es auch den Nußdorfern gut an, zumindest nicht zu behaupten, die Nußdorfer wären mit der Bundschuhfahne ins Feld gezogen.

So lieb uns dieses Bild ist, belegen läßt es sich nicht!
Aber herangezogen wurde der Bundschuh immer wieder.So 1985 bei einer Protestbewegung um Boxberg gegen die Daimler-Benz-Teststrecke und 1990 bei den Studentenprotesten an der UNI Hohenheim bei Stuttgart. Und schon in den 70er Jahren hatten sich die Nußdorfer Bauern des Bundschuhs erinnert, als Weintransporte aus Italien zur Sektkellerei »Schloß Böchingen« gestoppt wurden, um gegen die Billigimporte zu protestieren. Auch über dem Bauerhausfest weht der Bundschuh! Hat der Bundschuh in Nußdorf keine nachgewiesene Vergangenheit, so hat er doch eine manifeste Gegenwart.

Quelle: 1200 Jahre Nußdorf. Stationen einer Ortsgeschichte.
Hrsg.: Historischer Arbeitskreis Bauernkriegshaus Nußdorf/Pfalz. Landau, 2002


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Hexenprozesse in Nußdorf

Von Rolf Übel

In der Reichsstadt Landau fanden im ausgehenden 16. Jahrhundert, genauer in der Zeit von 1580 bis 1596, eine Reihe von Hexenprozessen statt.(1) Die Prozesse von 1584/85 nahmen ihren Ausgang von Nußdorf.

Landaus »Hochzeit« der Hexenverfolgung fällt in die drei Jahrzehnte, in denen in der gesamten Pfalz erste Verfolgungen zu verzeichnen sind: Im zweibrückischen Bliesransbach lassen sich Prozesse festmachen(2), die Teil einer ersten Hexenverfolgungswelle im zweibrückischen Amt Hornbach waren.

Ebenso in Frankenthal(3), in Speyer(4), in der Nordpfalz(5), in Freimersheim(6), in der Umgebung von Kirrweiler(7) und in Rhodt unter Rietburg(8) finden sich Hexenverfolgungen. Die wenigen Prozesse, die in der Pfalz untersucht wurden, fallen fast alle in das späte 16. Jahrhundert und in die Zeit des 30jährigen Kriegs.

Allerdings fehlen übergreifende Untersuchungen, wie sie seit kurzem für den saarländischen Raum(9) und für den Moselraum(10) vorliegen, in der Pfalz vollständig. Die vorbildliche Arbeit von Jürgen Michael Schmidt über die Hexenverfolgung in Kurpfalz streift die Pfalz nur.(11)

Hinweise auf Hexenverfahren finden sich teilweise in Stadt- und Ortschroniken, auch in volkskundlicher Literatur, soweit sich diese auch mit dem historisch belegbaren Prozeß befaßt und nicht nur die Tradierung des Topos in der Volksüberlieferung zusammenfaßt.(12)
Die Nußdorfer und Landauer Prozesse sind relativ gut durch Archivalien belegt(13), auch liegen schon eine Reihe von Aufsätzen zum Thema vor.
Allerdings fanden die Hexenverfolgungen der beginnenden Neuzeit in Nußdorf kaum Niederschlag in den frühen Stadtgeschichten.

Johannes von Birnbaum schreibt wohl in seiner Stadtchronik von 1830: »Das Volk war in höchstem Grade unwissend, daher abergläubisch und roh; daher falscher Religionseifer, der Glaube an Wunder und Hexerei. Jede unerklärliche Naturerscheinung wurde als ein Wunder angesehen, und wenn sie vollends schädlich war, für das Werk des Teufels gehalten, von dem man glaubte, dass er mit Menschen im Bündnis stehe und persönlichen Umgang mit ihnen pflege...« usw., usw.

Auf fünf Seiten gibt Birnbaum ausführliche allgemeine Ausführungen über Hexerei und Zauberkunst, allerdings ohne auf die Prozesse in seiner Heimatstadt einzugehen: Wahrscheinlich hat er sie nicht gekannt.(14) Auch Johann Georg Lehmann weis im Jahr des großen Prozesses von 1585 von »Occultisten und Bruchschneider(n)« zu berichten, nicht aber von Hexenverfolgungen(15), auch Mohr nennt sie nicht.(16)

Es blieb also dem 20. Jahrhundert vorbehalten, die Landauer Prozesse zu beleuchten. Eine Reihe von Aufsätzen in Fachzeitschriften und Zeitungen sind bisher erschienen.(17)


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Bei der vorliegenden Arbeit geht es nicht darum, Wertungen und Erklärungsmuster für die Prozesse in Landau zu finden. Vielmehr wird der Versuch unternommen zu untersuchen, nach welchen Regularien die Prozesse innerhalb eines überschaubaren Rechtsgebildes wie einer Reichsstadt abliefen, nach welchen Gesetzen geurteilt wurde, wer die Betroffenen waren und ob es so etwas wie eine Kontinuität im Verhalten der Stadtoberen bei der Handhabung der Prozesse gab.

Die im Stadtarchiv Landau verwahrten Quellen lassen das Thema nicht umfassend behandeln. Wohl sind die Ratsbücher des Untersuchungszeitraums mit wenigen Lücken komplett, sie bilden aber über weite Zeiträume unsere einzige Quelle. In diesen Beschlußbüchern schlagen sich die Prozesse nieder; die teilweise doch recht dürftigen Angaben lassen allerdings eine genaue Beschreibung der Prozeßverläufe nicht zu, auch bleibt das Schicksal einiger Angeklagten im dunkeln.

Eigentliche Prozeßakten fehlen mit Ausnahme der Urgichtniederschriften (Geständnisse) der Nußdorfer Angeklagten von 1585, auch die Akten der Korrespondenz mit dem Landvogt des Elsaß von 1594/95 sind lückenhaft, da nur die Schreiben der Stadt, nicht aber die des Landvogts überliefert sind.
Durch den Verlust von Stadtrechnungen und Steuerbüchern aus dem Untersuchungszeitraum können keine Aussagen über die finanzielle Lage und die soziale Stellung der Betroffenen gemacht werden, ebenso können auch die Verwandtschaftsverhältnisse durch das Fehlen der Kirchenbücher nur lückenhaft rekonstruiert werden.

Ein Fehlen der Sterberegister macht eine genaue Feststellung der Zahl der Hinrichtungen unmöglich. Für Nußdorf ist dieser Umstand umso ärgerlicher, da die Sterberegister kurz nach den Prozessen einsetzen.

Trotzdem läßt sich anhand der vorliegenden Archivalien ein recht dichtes, wenn auch nicht vollständiges Bild der Landauer und Nußdorfer Hexenprozesse zeichnen; vor allem bieten sie die Möglichkeit den Versuch zu wagen, eine Kontinuität im Verhalten des Landauer Magistrats in Hexensachen durch den Vergleich der folgenden Prozesse festzumachen. Die vorliegende Arbeit versteht sich als der Versuch, die Handhabung der Rechtstitel bezüglich der Hexenprozesse in Landau und Nußdorf nachzuvollziehen.


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Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die Landauer Stadtherren führten die an sie herangetragenen Prozesse nur widerwillig und unter Druck, ein offizielles Verfolgungspotential ist in Landau zu keiner Zeit feststellbar.
Landau hatte als Reichsstadt die hohe wie die niedere Gerichtsbarkeit inne. Bezüglich der Hochgerichtsbarkeit verfuhr man seit 1532 nach der »Carolina«, der peinlichen Halsgerichtsordnung Karls V.(18) Die »Carolina« sollte in den Städten wie den Territorien der Pfalz bis zur Französischen Revolution bei »zum Leben ziehenden« Verbrechen die Rechtsgrundlage bleiben, einzig Kurpfalz erließ eine eigene Malefizordnung als subsidiäres Recht.

Landau hätte als Reichsstadt auch das Recht zugestanden, eine eigene Malefizordnung zu erlassen(19), aber nur zwei die Niedergerichtsbarkeit regelnde Gerichtsordnungen sind bekannt (von 1593 und 1626).(20)
Die »Carolina« war der Versuch des Kaisers Karl V., die Rechtsprechung für die Hochgerichtsbarkeit reichseinheitlich zu regeln. Die Bedeutung der »Carolina« lag darin, dass sie die einzelnen schweren Missetaten, die leichteren blieben den Polizeiverordnungen vorbehalten, regeln und die Strafen den Vergehen zuordnen wollte.

Sie war zuerst ein Verfahrensgesetz. Eingeführt wurde, vereinfacht gesprochen, der inquisitatorische Prozeß im Gegensatz zum Akkusationsverfahren des Mittelalters. Ein öffentlicher Ankläger wurde geschaffen, der auch ermitteln konnte, wenn keine Privatanzeige, Voraussetzung der mittelalterlichen Rechtsprechung, vorlag. Hexenverfahren konnten hier nur eine Marginalie sein.

Die »Carolina« formulierte den Schadzauberfall, d.h. nur bei nachgewiesener Schädigung von Mensch oder Tier konnte der Feuertod verhängt werden.»Item so jemandt den leuten durch zauberey schaden oder nachtheyl zufügt, soll man straffen vom leben zum todt, vnnd man soll solche straff mit dem fewer thun. Wo aber jemandt zauberey gebraucht, und damit niemant schaden gethan hett, soll sunst gestrafft werden nach gelegenheit der sach, darinnen die urtheyler radts gebrauchen sollen, wie vom rath suchen hernach geschrieben«, lautet der Art. 109 des Codex.
Gleichzeitig stempelte er Zauberei zum »crimen exceptum«, was die Anwendung der Folter erleichterte.

Allerdings reichte eine einfache Besagung nicht aus. Die »indizia« waren zu prüfen, ebenfalls der Leumund der anklagenden Personen.
Bei gleichlautender Anklage zweier unbescholtener Personen konnte allerdings eine Folterung angeordnet werden. Verschärfende »Indizia« waren Flucht, Feindschaft mit dem Opfer, widersprechende Aussagen etc. In Art. 44 wird weiter formuliert, dass das Anerbieten jemand Zauberei zu lehren, das Androhen eines Schadens, das Folgen zeitigt, der Umgang und die Gemeinschaft mit Zauberern, das Benutzen von Zauberbüchern, Amuletten, Sprüchen und Zaubergebaren oder ein böser Leumund bezgl. Hexerei hinreichende Indizien eine »peinliche befragung« seien.


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Die Indizien für die Tortur mußten sorgfältig geprüft werden. Sie hatten auch Einfluß auf die Art der Anwendung der Folter. Sie sollte »je nach anzeig viel, oft oder wenig, hart oder milder« nach Ermessen eines guten und aufrichtigen Gerichtsherren vorgenommen werden.

Die Aussagen auf der Folter (»ausag«) durfte nicht mitgeschrieben werden, sondern mußte als »urgicht« gütlich am Folgetag wiederholt werden. Die Gerichtsherren waren aber auch gehalten, die gemachten Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.

Der Einsatz der Folter war genau reglementiert, in Grade unterteilt und von den Scharfrichtern und deren Knechten durchzuführen. Parallel zur Folter hatte aber auch ein Ermittlungsverfahren, durchaus im heutigen Sinne zu verstehen, stattzufinden, und auch entlastende Beweise zugunsten der Angeklagten waren heranzuziehen.

Generell verboten waren Suggestivfragen. Der Art. 219 sah das Einschalten von Berufsjuristen vor. Direkt aus der Hexenvorstellung der Zeit erwuchs Art. 31, der die Nennung von Mithexen forderte.
Nun, Papier ist geduldig und nicht alles, was die »Carolina« vorschrieb, wurde in den Territorien, in denen sie eingeführt wurde, auch tatsächlich realisiert. Und da die Hexerei, wie gesagt, als »crimen exceptum« galt, konnten die Anwendungsvoraussetzungen gelockert werden. »Es sei daran erinnert, dass Hexerei als crimen exceptum, als außergewöhnlich schweres Verbrechen, galt, bei dessen Verfolgung manche Verfahrungsvorschriften, etwa die Überprüfung der Zeugen, vernachlässigt wurden.

In anderen Bezirken übergingen die Richter die Vorschriften kurzerhand oder verstießen offen gegen sie, besonders bei Hexenprozessen.«(21)
Flächendeckend wurde der Rechtskodex aber keineswegs eingeführt, hatte aber einen gewaltigen Einfluß auf die Gerichtsordnungen, die einzelne Landesherren erließen.

Eine subsidiäre Hochgerichtsordnung, wie etwa die kurpfälzische Malefizordnung, wurde in Landau nie erlassen. Damit wurde auch in Hexensachen nach der »Carolina« geurteilt, die nur bei nachgewiesenen, d.h. eingestandenen Malefizien die Todesstrafe vorsah.


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Auch bezüglich der Anwendung der Folter ging man streng nach dem Artikel 44 der »Carolina« vor, ebenfalls bezüglich der Konfiskation von Gütern von Verurteilten. Die »Carolina« verbot das Einziehen der Güter, außer zum Zwecke der Deckung der Gerichtskosten. Habgier als Motiv für eine Denunziation sollte ausgeschlossen werden – diese Bestimmung wurde in Landau befolgt, sehr im Gegensatz zu anderen Gebieten.

Somit beinhaltet die Urteilsformel in Landau auch immer mit dem Satz »nach des Heiligen Römischen Reiches peinlicher Halsgerichtsordnung«. Wir werden ihn auch unter der Urteilsformel der Nußdorfer Angeklagten finden.
In diesem Zusammenhang ist es sicherlich auch nützlich, sich mit dem »Hexenhammer«(22) zu beschäftigen, der, obwohl nie als Rechtskodex konzipiert, im 16. Jh. maßgeblichen Einfluß auf die Prozeßpraxis hatte. »Der Wert, der trotz aller Mangelhaftigkeit doch rationalen Beweissystems der »Carolina« wird erst deutlich, wenn man sich das Verfahren vergegenwärtigt, welches bei Hexenprozessen meist zur Anwendung kam.

Dies richtete sich weitgehend nach den Anleitungen im dritten Teil des 1487 erstmalig erschienene »Hexenhammers«...«.(23) Wurde er in seiner Bedeutung überschätzt? »Um zu einem in den Thatsachen begründeten Urteil über die Tragweite des Werkes nach dieser Richtung zu gelangen, ist es erforderlich, sowohl die Hexenprozesse der geistlichen und der weltlichen Instanzen in der unmittelbar auf das Erscheinen des Malleus folgenden Zeit.. zu untersuchen«.(24)

Und Baschwitz schreibt: »Der Hexenhammer oder, wie er im lateinischen Urtext heißt, der »Malleus maleficarum« ist das schauerlichste Buch der Weltliteratur.«(25) Und in seiner Vermischung von Dämonologie, Theologie, Aberglauben und Anleitung für die Rechtspraxis auch ein sehr gefährliches.

Dieses Buch der Dominikanerpriester Institoris und Sprenger erschien 1487. Es legte in drei Teilen fest, warum es Hexen gibt (theologisch), was sie zu tun vermögen und im dritten Teil, wie man sie verfolgen und vernichten kann. Der dritte Teil ist so detailliert, dass er den Verfolgern quasi ein »Handbuch des Hexenjägers« an die Hand gab.

Selbst die Interrogatorien, die uns in später begegnen werden, wurden schon vorformuliert.(26) Zudem gibt das Buch auch Hinweise für Juristen, in dem es die Übernahme des Inquisitionsprozesses für die Hexenverfolgung vorschlägt.

»Der Hexenhammer empfahl, die Kniffe des Inquisitionsprozesses nicht nur den geistlichen Inquisitoren, sondern auch den weltlichen Gerichten, die auf eigene Faust gegen Hexen vorgehen sollten. Die weltlichen Hexenjäger machten sich diese Lehren zunutze«.(27)


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Der »Hexenhammer« wird als zutiefst frauenfeindlich interpretiert. »Ebenfalls neu war die ausschließliche Konzentration auf Frauen: während die päpstliche Bulle noch von »Menschen beyderley Geschlechtes« ausgeht, ist der »Malleus maleficarum« durchtränkt von einem unglaublichen Haß gegen Frauen an sich und geprägt von einer tiefsitzenden Angst vor der weiblichen Sexualität.«(28)

Dies mag alles stimmen, aber seine Bedeutung liegt in erster Linie darin, dass er, obwohl er nicht nachweislich in die »Carolina« eindrang, die Rechtspraxis, v.a. den Verfahrensverlauf beeinflusste. Und vor allem lesen sich die Geständnisprotokolle mitunter wie Abschriften des Hexenhammers. Die beiden Dominikaner haben das Rad nicht neu erfunden, aber sie haben die Vorstellung ihrer Mitmenschen in dem Verfolgungsbegehren kanalisiert.

Obwohl als lateinisches Werk nur wenigen Gelehrten zugänglich, wurde die Inhalte dieses Buches in allgemeinverständlicher Form unters Volk gebracht – vor allem durch bildliche Darstellungen.(29)

Das Stadtgericht in Landau, egal ob für die Hoch- oder die Niedergerichtsbarkeit, bestand aus zwölf auf Lebenszeit gewählten Schöffen, denen ein Schultheiß vorgesetzt war.

Allerdings – dem Schultheißen stand keine Stimme bei der Urteilsfindung zu, er hatte allein die Sitzungen zu leiten und die Urteile zu verkünden: Recht gesprochen wurde von Laien. Der Ankläger, der »Marshalck«, allerdings konnte juristisch gebildet sein. Auch wurde in einigen nachweisbaren Fällen den Angeklagten ein Gerichtsschöffe als Verteidiger zur Seite gestellt.

An der Anwendung der Carolina änderte sich auch nichts unter französischer Souveränität ab 1648. Allerdings lassen sich nach 1691, als Landau französisch wurde, keine Urteilsformeln mit Titel »nach Lautt Keysers Carols des Fünfften und des Heiligen Reiches Ordnung« mehr finden.(30)


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Selbstredend oblag auch der Stadt die Inhaftierung und Verurteilung resp. Hinrichtung der Angeklagten. Landau verfügte über zwei Gefängnistürme: Der alte oder Mühlturm für schwere Verbrechen und der neue Turm für leichtere Strafen.(31)

Die Hinrichtungen wurden auf dem Galgenplatz südlich der Stadt vollstreckt.(32)
Landau besaß somit eine rechtliche Stellung, die es dem Stadtrat und dem Stadtgericht erlaubte, Hexenprozesse in eigener Zuständigkeit durchzuführen und auch in der Verfahrensweise eigene Richtlinien einzusetzen.

Eine Untersuchung des regionalen Aberglaubens, wie er sich sicherlich auch in den Aussagen widerspiegelt und die Spezifika der Geständnisse ausmacht, kann hier nicht geleistet werden. Nur soviel sei festzuhalten: Namen wie Hexenweg (zwischen Nußdorf und Böchingen gelegen) oder Hexenwall (oberhalb Frankweilers) haben sich bis heute erhalten.

Es darf davon ausgegangen werden, dass es auch in Nußdorf volksmagische Praktiken mit einer tiefen Verwurzelung im Volkstum gab, ohne dass sich diese mit der offiziellen Vorstellung von Hexerei deckten. Aussagen über diese Art der Volksmagie können mit den Geständnissen aber nicht getroffen werden.

Der erste Nußdorfer Prozeß begann am 8. Mai 1584, vier Jahre, nachdem in Landau erstmalig ein Hexereiverfahren aktenkundig geworden war.(33)Folgt man Behringers Typologie der »Verfolgungswellen«, so fiel er in den ersten Höhepunkt der Hexenverfolgung 1585–1630.(34)

Wie schon erwähnt, setzten zeitgleich die Verfolgungen auch in anderen Pfälzer Territorien ein.

Die ersten Prozesse betrafen nicht die Stadt selbst, sondern Bürger des Stadtdorfes Nußdorf, nördlich von Landau gelegen und 1508 von der Stadt gekauft. Verfügte der Ort noch über ein bäuerliches Schultheißengericht,(35) das auch ein eigenes Gerichtssiegel führte, so hatte dieses Dorfgericht nur im Bereich der Niedergerichtsbarkeit Befugnisse, Hexenprozesse waren vor dem Stadtgericht zu verhandeln.


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Gangels Jost aus Nußdorf erschien vor dem Rat der Stadt mit der Klage, Barbara, des Jakob Wambsgans Frau, betreibe im Ort Hexerei.(36)

Im Gegensatz zu der älteren Literatur halte ich den Namen Gangels nicht in der Form Gangwolf für einen Vornamen.(37) Vielmehr scheint es sich bei Gangel um eine Abkürzung des Nachnamen Gangolffs zu handeln. 1568 tauchen Jakob und Jost Gangolffs in einem Bürgerverzeichnis auf.(38)

Allerdings taucht auch der Familiennamen Jost kurz vor den Prozessen auf.(39)
Die Nennung des Jost Gangolffs 16 Jahren vor den Prozessen lässt mich aber annehmen, dass es sich bei dem Betreiber des ersten Prozesses um diese Person handelt.
Der Rat versuchte es nicht zur Prozeßeröffnung kommen zu lassen: Wohl setzte er die Beschuldigte in Haft, übte aber auch Druck auf den Ankläger aus.

Gangels Jost aber war so von der Richtigkeit und der Berechtigung seiner Anklage überzeugt, dass er anbot, man möge ihn statt der Frau gefangen setzen, wenn man ihm nicht glaube. Es war im Übrigen keine ungewöhnliche Praxis, auch den Ankläger einzusperren, bis die vorgebrachten Verdachtsmomente erhärtet waren.

Selbst als eine Folterung der angeklagten Frau nicht zu einem Geständnis führte, erneuerte Gangels Jost seine Anklage. Es ist etwas verwunderlich, dass der Rat wohl zögerte, aber dann doch ein Verfahren einleitete. Nach den Empfehlungen des Hexenhammers müssen für eine Folterung mehr als eine »Besagung« von unbescholtenen Personen vorliegen – in späteren Prozessen sollte der Rat sich auch daran halten.

Es besteht also die berechtigte Annahme, dass Gangels Jost nur der Sprecher einer Dorffraktion war, die im Ort schon gewirkt hatte und die nun den Rat unter Druck setzen konnte. Weitere Eintragungen nach den Prozessen zeigen, dass Gangels Jost ein Mann mit einigen materiellen Mitteln und entsprechendem Einfluß war.


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Vor allem war er löwensteinischer Beständer auf dem Hofgut in Nußdorf. Dieses, aus drei Häusern und drei Scheuern sowie ein größeren Zahl von Wiesen und Äckern (insgesamt 129 Morgen) bestehende Hofgut, repräsentierte einen bedeutenden Besitz. 1574 ist er als Beständer nachgewiesen.(40)

Am 26. Mai 1584 erschien Gangel erneut und kritisierte den Rat ob seiner laschen Prozeßführung. Er muß auch neue Beschuldigungen vorgebracht haben, die eine erneute Folterung rechtfertigten.
Den Schuldigen für das Scheitern der ersten »peinlichen Befragung« sah man in dem Scharfrichter Meister Caspar, der durch Nicolaus Pfraum aus Simmern ersetzt wurde, einem Mann, der schon mit Hexenverfahren zu tun gehabt hatte und daher auch recht schnell die Folterungen zu dem gewünschten Ergebnis führte.(41)

Gangels hatte sich sogar bereiterklärt, sein eigenes Vermögen als Pfand zu setzen, um die 60 Taler, die Pfraum allein für sein Erscheinen erhielt, zu bezahlen.

Barbara Wambsgans gestand dann auch(42), und sie nannte weitere Frauen, diese gaben ihrerseits weitere an: Letztlich waren die Frauen von Theobald Hol, Peter Hensel, des jungen Jeckel, von Valentin Heuchelheimer und Hans Demas der Hexerei bezichtigt. Heß geht davon aus, dass alle Angeklagten verbrannt wurden, obwohl Hinweise auf eine Hinrichtung fehlen.(43)


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Da aber nachfolgende Verfahren zeigen, dass ein Automatismus von Anklage, Verhör und Hinrichtung nicht bestand, halte ich in diesem Fall etwas Vorsicht für geboten.

Der folgende Prozess gegen die Nußdorfer Bürger Valentin Mades, Dorothea Mades und Appolonia Frankenstein ist besser überliefert und auch das Urteil ist bekannt: »...dass Beklagte alle, so gegenwärtig vor diesem gericht stehen, ihrer Mißhandlung und vielgeübter Zauberey und Hexenwerks wegen durch den Nachrichter mit dem Feuer vom Leben zum Tode zu richten seien.«(44)

Dem Urteil ist eine mehrmalige Folterung vorausgegangen. Sieben Befragungsdaten sind nachgewiesen. Ob es sich bei diesen allerdings immer um peinliche Befragungen handelt, ist sehr zu bezweifeln. Da auch nicht gewiß ist, wer im Einzelnen befragt wurde, kann nicht darauf rückgeschlossen werden, dass es sich immer um die Folterung der Dorothea Madessen gehandelt hatte.

Aber da von »peinlicher frag« die Rede ist, wurde gefoltert. Wie oft läßt sich nicht mehr feststellen. Die Urgichtspunkte(45) wurden achtmal vor dem Stadtgericht verlesen, die sie »so gütlich, so peinlich aussagt und bekannt«. Das wiederholte Vorlesen der Urgicht bedeutete, dass der Stadtrat über die Geständnisse beriet und wahrscheinlich neuerliche Folterungen anordnete.(46)

Das gesamte Geständnisprotokoll ist bei Heß veröffentlicht.(47)
Alle klassischen Missetaten, die man im Aberglauben den Hexen zusprach, die auch in dem Hexenhammer einer breiten Leserschaft mitgeteilt wurden und die über Flugblätter mit bildlichen Darstellungen eine weite Verbreitung fanden, finden wir in den Geständnispunkten.


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Teufelsbuhlschaft (»... und nach vollbrachten Tanz hätte man ihm eine hübsche Dirne, rotgekleidet, zugebracht, so Satana geheißen. Da hätte er Gott absagen müssen, danach er sie gebuhlet und dann wäre er über Stock und Stein gefahren, bis er heim kam ...«), Schadzauber an Tieren und Menschen (»Zum vierten hätt er Bastian Jäckels Gaul zum zweiten Mal zum Tanz geritten und wäre ihm gewesen als wenn er geschlagen wäre, bis derselbe Gaul endlich abgestanden und gestorben ...«), das Ausgraben ungetaufter Kinderleichen zum Zwecke des Herstellens einer Hexensalbe (».. ein ungetauftes Kindlein, so ihnen die Amme gezeigt, ausgegraben und in sein, Madessen, Haus getraget, davon sie ein Beinlein erlöset, dieselbigen gesotten und gestoßen, ein Pulver davon gebrannt ...«); Schlimmer noch wog der Wetterzauber:
»Zum sechszehnten hätte er und sein Frau, sodann die Amme und andere mehr, welche er nicht gekannt, einen Tanz auf dem Horst neben des Wasenmeisters Gruben gehalten und daselbst einen Haven zubereitet, darin Erbsen und kleine Steinlein getan, dann hätte er den Hafen zertreten und davon dann das Wetter mit den großen Schloßen anno 84 entstanden.«

Die Erklärung unerklärlicher Naturphänomene durch die Geständnisse angeblicher Hexen gab nachvollziehbare Erklärungen, man fürchtete sich wohl immer noch, hatte nun aber immerhin den Glauben, ja die Gewißheit, zumindest die Verursacher all dieser Naturphänomene bestrafen zu können.
Das Ausfahren zum Hexentanz auf Hund, Katze oder Heugabel fehlte in kaum einem überlieferten Geständnis. (»... hätte sie ihr Buhle daheim geholt, auf eine Katze gesetzt und mit ihr davongefahren zu einem Tanz ...«)(48) u.s.w.

Die Hexengeständnisse lieferten rationale Erklärungen für unerklärliche Naturphänomene, für Krankheit, Leid und Tod. Das verheerende Unwetter von 1584 fand seine Begründung ebenso wie die Mißernte durch Fäulnisbefall, der Tod von Kindern im Ort – alles dies findet sich in den Geständnissen wieder.
Interessant ist folgender Anklagepunkt: »Und fürs dreizehnte wäre ihr Buhle jüngst den 23. Mai zu ihr in das Gefängnis gekommen und hätte sie geheißen, sie solle ein Strohseil machen, um den Hals wickeln und sich selbst umbringen, welches sie willens gewesen aber doch unterlassen«.


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In dem Aberglauben der damaligen Tage wurde immer wieder der Tod im Kerker als Werk des Teufels angesehen. Beging ein Opfer Selbstmord, um weiteren Qualen zu entgehen, so konnte nur der Teufel ihr dieses unchristliche Verhalten angedient haben.

Starb ein Frau an den Folgen der Folter oder an den Misshandlungen der Folterknechte, so hatte auch der Teufel selbstredend den Tod der Frau verursacht, denn er konnte, wenn gerufen, durch geschlossene Türen gelangen(49). Wie Rummel für den Moselraum nachweisen konnte, warf der Tod einer Gefolterten einen Schatten auf die Prozeßführung, sodass man hier eine wohlfeile Ausrede hatte.(50)

Was bei diesem Prozeß fehlt sind Zeugenaussagen, die Hinweise darauf geben könnten, wie die Suggestivfragen, und um solche handelt es sich bei der Folter immer, zustande kamen.(51)

Aber woher wußten die Ankläger über die Zustände in Nußdorf so gut Bescheid? Wer erzählte dem Stadtgericht von seltsamen Kindssterben, von dem Tod von Vieh und den Mißernten? Sicherlich rumorte es in Nußdorf schon seit langem: Von sich aus hatten die Stadtoberen, denen der »Hexengeruch« in Nußdorf nicht verborgen geblieben sein konnte, nichts getan, und wie schon 1584 änderte der Rat sein Verhalten nicht.

Ein zögerliches Verhalten des Stadtrats bei diesem zweiten Prozeß ist ebenso wie 1584 auch ein Jahr darauf festzustellen. » Auch dieser Anzeige gegenüber zeigte der Rat mehr Skepsis als Bereitwilligkeit zu sofortigem Handeln.«(52)

Der Rat ließ die Männer der Angeklagten bei der sog. Konfrontation(53) zu, die Klägerin, Dorothea Wambsgans,(54) selbst wurde in den »käbicht«, dem Gefängnisturm für leichtere Vergehen geführt.

Erst die Arbeit des Nicolaus Pfraum, mittlerweile ein an Erfahrung in Hexenprozessen reicher Mann, brachte die Geständnisse. Warum der Rat dann doch den Prozeß eröffnete, mit allen den geschilderten Folgen, entzieht sich der Kenntnis: Allerdings – ganz ohne Druck von außen, also von Nußdorf, ist dieses schwerlich zu erklären.


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Gangels Jost, der Hauptbetreiber der ersten Verfolgung im Jahr zuvor, taucht hier allerdings nicht auf.
Der Stadtrat und das Stadtgericht ließen keine Möglichkeit aus, den Prozeß nicht zu eröffnen: Man riet zur Besonnenheit, brachte die Ankläger in eine Art »Beugehaft«.

Aber ein »tüchtiger« Scharfrichter wurde letztlich den Angeklagten zum Verhängnis. Es muß aber festgehalten werden, dass noch den Vorschriften der Carolina der Stadtrat quasi verpflichtet war, den Prozeß zu eröffnen.

Da die Geständnisprotokolle wichtige Dokumente auch für die Dorfgeschichte sind, seien sie hier zum Teil wiedergegeben:
»Zu wissen kund und offenbar sei allermänniglich, so diese Urgichtspunkte verlesen anhören, dass auf Freitag, den 28., Samstag, den 29. Mai, item Dienstag, den 2., Mittwoch, den 3. Donnerstag, den 4., Montag, den 26. Juni, item Samstag, den 3. u. Montag, den 5. Juli dieses ablaufenden 55. Jahres, in Beisein und Gegenwärtigkeit der ehrenfesten, wohlgelehrten, ehrsamen, fürchtigen und weisen Herren Schultheißen, Bürgermeister und Marschalken auch anderer hierzu abgeordneten Herren des Rats dieser des Hl. Reichs Stadt Landau, haben Valentin Mades und Dorothea, seine eheliche Hausfrau, sodann Apollonia, Valentin Frankensteins Hausfrau, alle drei von Nußdorf, nachgeschriebene Artikel ihrer begangenen Mißhandlungen und an unterschiedlichen Orten geübten Hexerei und Zauberei so Urgicht, so peinlich ausgesagt und bekannt.

Erstlich, nachdem er Valentin Mades ungefähr vor zwölf Jahren einem Bauern von Herxheim 2 Gulden gegeben. Dafür er ihm hätte sollen Holz bringen, als er ihn aber zu öfteren Malen solch geliehen Geld oder Holz gefordert, hätte er doch nie zur Bezahlung kommen können, wäre also einstmals in großem Unwillen von ihm geschieden und indem er von Herxheim auf Queichheim zu über den Horst hätte heimgehen wollen, da wären ihm drei Weiber auf dem Horst entgegen gekommen und hätten ihn angeredet, warum er so unmutig und unwillig da ginge; er sollte ihnen folgen und dem Manne, seinem Schuldner, nicht mehr nachgehen, sie wollten ihm Geld genug geben, und dass er also ihnen gefolgt, bis sie endlich auf die Heide bei dem Kastanienbrunnen gekommen, da er dann auch mitgetanzt.


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Unter welchem Tanz er dann seine Frau Dorothea zum ersten Mal gesehen, und nach vollbrachtem Tanz hätte man ihm eine hübsche Dirne, rotgekleidet, zugebracht, so Satana geheißen.

Da hatte er müssen Gott absagen, danach er sie gebuhlet und dann wäre er über Stock und Stein gefahren, bis er heim kam.
Zum andern Sie auf dem Gommersacker einen Tanz gehalten, und da sie beratschlagt, wie sie die Eicheln wollten verderben und bis zur Frankweiler Mühle gekommen, daselbst hätte er, Madessen, einen Haven auf die rechte Seite umgestoßen, dieweil er aber denselben auf die linke Seite hatte sollen stoßen, wäre solches dasselbig also verhindert worden ...

Zum sechsten wäre er auf Geheiß genannter zweier Weiber auf den Kirchhof zu Nußdorf gegangen, allda er ein ungetauftes Kindlein, so ihm die Amme gezeigt, ausgegraben und in sein, Madessen, Haus getragen, davon sie die Beinlein gelöset, dieselbigen gesotten und gestoßen, ein Pulver davon gebrannt nachgehend dasselbe in einem Tranke des Schultheisen Gaul zu Nußdorf eingeschüttet in hunderttausend Teufels Namen; davon dann der Gaul verhext worden und gestorben Das Fleisch aber, so ihm wiederum von dem Kinde geblieben, hätte er in seinem Hofe vergraben, doch hätten sie mit einer solchen Trank einem mehr könne Schaden zufügen als dem andern ...

Zum achten wäre seine Buhle vor vier Wochen, als seine Frau schon gefangen war, in Gestalt eines Weibes, schwarz gekleidet, in seine Stube zu ihm kommen und ihm Vertröstung geben, er werde nicht Not haben. Und da sie vor ihm verschwunden hätte sie einen häßlichen und üblen Gestank hinter sich gelassen ...
Zum neunten hätte er etliche Mal, wann er zum Tanz gefahren, seinen Hund, so er Wacker geheißen, genommnen, aber ihm einen anderen Namen geben und Wolf genannt; sich dann aber draufgesetzt und in Teufels Namen davon gefahren. Und wäre es etliche Male bei dem Kästenbrunnen und auf der Heide geschehen ...
Zum zehnten ware er mit Ludwig Schäfer uneins worden, da hätte er wollen samt seinen Gespielen ihm einen Schaden am Vieh zufügen, aber sie hatten nicht können in den Stall kommen und dann seine eigene erkaufte Kuh umgebracht...
Zum elften hätte er samt seiner Gesellschaft vor sechs Jahren den alten Asmus Dörr, dem Kiefer, darum, dass er etliche seiner Kundleute überkommen, eine Kuh durch Zauberei helfen umbringen.


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Zum zwölften wäre er mit Breitt Valentin der Arbeit halber uneins geworden, hätten er und seine Gespielen im wollen ein Kalb umbringen, aber nicht gekonnt, dass also nachmals sein eigenes Kalb, so er von genannter Kuhe erzogen, durch ihr Hexenwerk waren umgekommen.

Zum dreizehnten, dieweil er, Mades mit dem jungen Hol Theobald uneins worden, darum, dass er ihm zu viel der Arbeit halber abgefordert, hätten er und seine Gesellschaft ihm wollen eine Kuh umbringen, solches aber wäre nicht geschehen, ihm selber aber eine Sau verhext und umbracht worden.

Zum vierzehnten, als der kleine Schneider zu Nußdorf seiner, Mades Frau, etliche Kleider gemacht, hätte er zuviel dafür gefordert, dass er unwillig worden und sich unterstanden, ihm, dem Schneider, eine Kuh umzubringen, hätte es aber nicht können ins Werk richten, sondern seine eigenen zwei Lämmer verhext und umgebracht.

Zum fünfzehnten hatte er dem alten Asmus mit seiner Gesellschaft zwei Kälber verzaubert und umgebracht, darum, dass er ihn bei den Leuten verleumdet und ihm übles nachgeredet hätte.
Zum sechzehnten hätten er und seine Flau sodann die Amme und andere mehr, welche er nicht gekannt, einen Tanz auf dem Horst neben des Wasenmeisters Gruben gehalten und daselbst einen Hafen zubereitet, darin Erbsen und kleine Steinlein getan; dann hätte er den Hafen zertreten, davon dann das Wetter mit den großen Schloßen anno 84 entstanden.

Zum siebzehnten wäre der böse Feind den ersten Juli dieses 85. Jahres in den Turm bei der Nacht zu ihm gekommen und habe ernstlich ihm angeboten, wo er etwas bekennen würde, wollte er ihm den Hals umdrehen.

Zum vierten hätte ihr Buhle bei ihr oft angehalten er wolle sie zum Tanze führen, wäre etliche Mal auf einen Donnerstag des Nachts kommen und hätte sie auf eine Katze gesetzt und davon. Solcher Tanz aber wäre gehalten worden bei dem Gutleut-Garten.


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Zum fünften hätten ihre Gespielen nach vollendetem Tanz beratschlagt, wie sie Wein und Korn wollten verderben, darin sie dann nicht hätte willigen wollen, wäre deswegen übel von ihrem Buhlen und ihnen geschlagen worden ...
Zum fünften, als dem Georg Hansen ein Kindlein wäre ungetauft gestorben und auf dem Kirchhof an dem Ort, da man sonst die ungetauften Kinder pflegt zu begraben, getragen worden, da hätte er von demselben Kinde die Finger und Zehen genommen und eine Salbe davon gemacht, mit welcher er des Schultheißen Gaul umgebracht, aus der Ursache, weil er, der Schultheiß, seine Frau nicht hätte zum Kindtauffest erfordert und berufen ...
Zum siebenten wäre sie, Apollonia, sodann Valentin Mades und seine Frau auf dem Gommersacker oben bei der Weide zusammengekommen und da beratschlagt, wie sie die Eicheln hätten wollen verderben. Welches dann solcher Gestalt geschehen, nämlich, dass sie Eichenlaub genommen, in einen Hafen getan und auf die linke Seite gerührt in hunderttausend Teufels Namen, und also bis zur Frankweiler Mühle gekommen, da hätten sie samt ihrem Buhlen die Materie in dem Hafen in die Bach geschüttet, danach mit kleinen Rutlein dreingeschlagen, dass es Eis worden, und gleich nachdem es Eis worden und sich aufgezogen, ist es gewölkig am Himmel worden und hat angefangen sehr zu schloßen, davon die Eicheln anno 84 verdorben«.

Nach den Urgichten, der Niederschrift der Geständnisse, die nach den Folterungen aufgeschrieben wurden, somit also als »gütlich und ohn peinlich frag« bezeichnet wurden, folgte die Urteilsformel für Hochgerichtsfälle.

»Auf solche vielfältig von ihnen, den Missetätern samt und sonders vielmals geübte Hexenwerke, Zauberei und Teufelskunst ist nach Klage, Antwort, allem gerichtlichen Vorbringen und geschehenem Rechtssatz von den Herrn Urteilssprechern dieses löblichen Stadtgerichts allhier zu Landau mit Urteil und Recht erkannt, dass Beklagte alle, so gegenwärtig vor diesem Gericht stehen, ihrer Mißhandlung und vielgeübten Zauberei und Hexenwerks wegen durch den Nachrichter mit dem Feuer vom Leben zum Tode zu richten seien, wie sie die Herren Schöffen dieselbigen alle hiermit condemnirt und verurteil haben wollen. Acta et transacta Freitags post Mariae Magdalenae, den 22. Juli anno 1585.«(55)

Auch nach diesem Prozeß finden sich Hinweise auf Hexereianklagen. So wurde 1586 eine Frau, die »den Teufel oft im Maul geführt« drei Wochen in den Turm gesperrt. Sie wurde nicht gefoltert, sondern der Stadt verwiesen.(56) Auch 1588 und 1589 sind Verhöre und Folterungen feststellbar, wenngleich die Anklage- und Geständnisprotokolle nicht überliefert sind.(57) Brechen für Heß mit den Prozessen von 1585 die Hexenverfolgungen in der Stadt ab und »der gesunde Menschenverstand schien damit auch im reichstädtischen Landau die Oberhand zu gewinnen«(58), so zeigte sich schon der Jahre nach der ersten großen Prozeßwelle, dass es so weit noch nicht war. 1588 holte der Stadtrat in Landau Rechtshilfe beim Rat der Stadt Weißenburg im Elsaß ein. Es ging um einen Hexenprozeß gegen die Tochter des Hans Demas, deren Mutter 1584 hingerichtet worden war. Die genaueren Umstände des Verfahrens sind unbekannt, aber scheinbar ging es um Hinweise aus Weißenburg, wo zur selben Zeit ein Prozeß anhängig war.(59)


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Also waren mit dem Jahr 1585 die Prozesse in Nußdorf noch nicht zu Ende.
In den folgenden Jahren hören wir nur noch vereinzelt von Hexerei in und um Nußdorf. Vor allem in den Akten des Gerichts im bischöflich-speyerischen Kirrweiler, das Prozesse in Edesheim verhandelte, wird Nußdorf des Öfteren genannt.

So ist dort von einem Hexentanz auf »der Heide« die Rede, von den »verprennten frauen zue Noßdorff« wie auch von Schadzauber »am Bild«. Bei einem Hexentanz in Hainfeld saßen Pfeiffer und Trommler im Baum, und sie stammten aus Nußdorf.(60) Da die Landauer Ratsprotokolle über Prozesse im Jahre 1592 nichts wissen, hat die Stadtobrigkeit scheinbar nichts unternommen. Aber die Ereignisse der Jahre 1584/85 hatten natürlich in den Nachbargemeinden die Runde gemacht – Nußdorf stand im »Hexengeruch« und die Nennung des Dorfes in weiteren Prozessen ist daher naheliegend.

Nußdorf blieb aber von der großen Verfolgungswelle in Landau in den Jahren 1594/95 verschont.(61) In diesen Prozessen hatte der Stadtrat sein zögerliches Verhalten noch verstärkt. Durch Hinzuziehen von Juristen versuchte man, die Prozesse zu unterbinden – allerdings mit nur geringem Erfolg.

Mindestens vier Frauen wurden in den beiden Jahren als Hexen verbrannt – Nußdorfer waren nicht darunter.
Abschließend sei noch bemerkt, dass davon ausgegangen werden kann, dass es sich bei den Verurteilten nicht um Leibeigene von Kurpfalz handelte. Die Freimersheimer Ereignisse von 1589 sollten belegen, dass Kurpfalz Hexenprozesse mit Beteiligung eigener Leibeigener nicht duldete, selbst dann, wenn sie einer anderen Hochgerichtsbarkeit unterlagen.

Man versuchte diese Prozesse zu verhindern oder zumindest die eignen Leibeigenen zu schützen.(62) Ähnliches wäre auch für Pfalz-Zweibrücken zu konstatieren, wenngleich die Zahl der zweibrückischen Leibeigenen in Nußdorf sehr gering war.
Die ältere Literatur hat Nußdorf und Landau oft herausgestellt. Sie galten als einige der wenigen Orte in der Pfalz, in denen Hexenprozesse stattfanden. Diese Sichtweise, in den 60er Jahren entstanden, beruhte auf einer unvollkommenen Auswertung des vorhandenen, aber zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannten Quellenmaterials. Heute kann man die Landauer Prozesse in einen größeren Zusammenhang stellen; sie waren keineswegs ein singuläres Ereignis.


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In den Jahren von 1580–1600 brannten in vielen Orten der Pfalz die Scheiterhaufen. Verfahren sind bekannt für Nußdorf, Queichheim, Essingen, Kirrweiler, Edesheim, Rhodt, Weyher, Burrweiler, Böchingen, Freimersheim, Kapsweyer und Speyer. Auch das Nordelsaß hat mit Weißenburg, Riedseltz und Hagenau Zentren der Verfolgung.

Selbst im 18. Jh. noch lassen sich Hexereianklagen in Annweiler, Edenkoben sowie im Gossersweilerer Tal finden.

Landau war sicherlich kein Ort, in dem die Obrigkeiten sich als »Hexenriecher« verstanden, aber auch kein Territorium, in denen man Prozesse unterband, wie etwa in Kurpfalz. Aber im benachbarten hochstiftisch-speyerischen Amt Kirrweiler dürfte ein Zentrum der Verfolgung gelegen haben wie in dem entfernteren pfalz-zweibrücksichen Amt Hornbach.

Die Nußdorfer Prozesse, durchgeführt in der Reichsstadt Landau, sind keine Randerscheinung der Hexenverfolgung in Südwestdeutschland. Vielmehr sind sie eingebettet in die große erste Verfolgungswelle. Die umfassende Beschreibung der Hexenverfolgung in der Pfalz ist aber immer noch Desiderat.

Quelle: 1200 Jahre Nußdorf. Stationen einer Ortsgeschichte. Hrsg.: Historischer Arbeitskreis Bauernkriegshaus Nußdorf/Pfalz. Landau, 2002


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Die Geschichte Nußdorfs – Chronologie
Von Rolf Übel

4. Jh.

Nußdorf war vermutlich schon in römischer Zeit besiedelt. Darauf lassen schließen: eine Münzreihe von Hadrian (76–138) bis Magnentius (303–353), ein römischer Viergötterstein (Teil einer Jupitergigantensäule) und die Bodenplatte eines Sarkophags (beide aus dem 3./4. Jh.). Die vermutete Villa rustica, ein römisches Landgut, ging während des Alemanneneinfalls von 352/53 unter.

 

802

Erwähnung von Nußdorf (als »nuzdorpf«) in einer Aufzählung von Besitzungen des Klosters Fulda. Das Dokument entstand in der Regierungszeit des Abtes Baugolf, der 802 starb.

 

10. Jh.

Nachweis von Weißenburger Klosterbesitz in nuzdorf.

 

960

Ein Edler namens Rudolf aus einem lothringischen Grafengeschlecht übergibt Güter in nuzdorf an das Kloster Lorsch.

 

1046

Kaiser Heinrich III. übergibt der Speyerer Kirche ein Hofgut (predium) in Nußdorf zur Ausstattung einer Stiftung für die Kaisergruft im Speyerer Dom.


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1101

Erneuerung der Stiftung durch Kaiser Heinrich IV.

 

1164

Nennung eines Ritters (miles) Heinricus de Nusdorf.

 

1208

Nennung der Edlen Bertradis von Nußdorf.

 

1253

Nachweis eines Dorfgerichtes.

 

1256

Erste Nennung einer Allmende (von einer Gemeinschaft gemeinsam genutzte Fläche in der Feldmark des Dorfes).

1279

Erstmalige Nennung eines Schultheißen (Beamter, der von der Bevölkerung Abgaben einzieht und die Sitzungen des Dorfgerichtes leitet), des Schultheißen Fritz (Fridericus Scultetus).

 

Vor 1273

Eintragungen im Speyerer Seelbuch über Seelstiftungen, dotiert mit Liegenschaften in Nußdorf.

 

1279/80

Erste Erwähnung der protestantischen Kirche (als »ecclesia« = Pfarrkirche).

 

1284

Mit dem Tod des Ritters Anselm Aussterben der Ritter von Nußdorf. Eine Burg ist nicht bekannt.


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1294

Mit dem Pleban Fritzo die erste Nennung eines Pfarrers im Dorf (Pleban = Leutpriester, der einem Bischof untersteht).

 

1338

Nennung der Kapelle St. Crucis, die wahrscheinlich eine Friedhofskapelle war.

 

1347

Die Leininger sind Lehensnehmer des Dorfes unter bischöflich-speyerischer Oberhoheit, die bis 1789 besteht.

 

1361

Nußdorf wird Teil der Herrschaft Madenburg.

 

1369

Das Patronatsrecht (Einsetzen des Pfarrers) liegt bei dem Geschlecht der Herren von Dahn.

 

1379

Eine Ägidiuskapelle wird erstmalig erwähnt. Sie war wohl an die Kirche angebaut.

 

1443

Ein St. Gilgenaltar wird genannt.

 

1456

Das Dorf wird fleckensteinisch (Herrschaft Fleckenstein).

 

1479

Die Kurpfalz nimmt die Bewohner Nußdorfs unter seinen Schutz und Schirm.

 

1481

Übergang an Johann von Heideck aus einem fränkischen Adelsgeschlecht.


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1483

Erwähnung einer Frühmesserei in der Kirche.

 

1498

Befreiung von der Atz (Verpflegung der Burgbewohner) und dem Frondienst (Arbeitsleistungen) auf der Madenburg.

 

1508

Nußdorf wird für 3000 Gulden von der Stadt Landau gekauft.

 

1509

Erstmalige Vereidigung der Bürger von Nußdorf auf die Stadtverfassung der Reichsstadt.

 

1525

Ausbruch des pfälzischen Bauernkriegs auf der Kerwe in Nußdorf.

 

1546 – 1554

Einführung der lutherischen Reformation.

 

1584

Erste Erwähnung eines Schulmeisters.

 

1584 – 1590

Elf Nußdorfer (10 Frauen und ein Mann) werden als Hexen und Zauberer verbrannt.

 

1622 – 1644

Siebenmalige Belagerung Landaus während des Dreißigjährigen Krieges. Dabei weitgehende Zerstörung Nußdorfs. Nach dem Krieg leben im Dorf noch acht Familien, 1618 waren es noch 53 gewesen.

 

1666

Nußdorf wird von der Pestepidemie heimgesucht.


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1680

Mit dem Übergang von Landau an Frankreich wird auch Nußdorf zu einem französischen Dorf und bleibt französisch bis 1814.

 

1702 – 1714

Einquartierungen während der vier Belagerungen von Landau im Spanischen Erbfolgekrieg.

 

1714

Im Friede von Rastatt (1714) bleibt Nußdorf zusammen mit Landau bei Frankreich.

 

1738

Neubau des Kirchenschiffs.

 

1740

Die Nußdorfer Kirche wird den Katholiken zur Mitbenutzung geöffnet (Simultaneum).

 

1780

Bau eines Schulhauses an der Kirche (heute = »altes Schulhaus« in Abgrenzung zum heutigen Schulgebäude).

 

1789

Die Nußdorfer Bürger senden ein »Heft der Wünsche und Beschwerden« an den französischen König, mit dem sie auf ihre schlechte wirtschaftliche Lage aufmerksam machen.

 

1790

Nußdorf wählt einen Gemeinderat (Munizipalität) und löst sich von Landau. Der nun selbständige Ort wird Teil des französischen Départements du Bas-Rhin.

 

1794

Die Kirche wird kurzzeitig in einen »Tempel der Vernunft« umgewandelt. Das Christentum wurde abgeschafft, Gott mit einem »höchsten Wesen« gleichgesetzt und die Vernunft als ethische Maxime verstanden. Die Kirchen wurden ihrer alten Funktion entkleidet und dienten als Kultstätten der Revolutionäre.

 

1798 – 1812

Wohnhäuser mit Hausinschriften (»Nußdorfer Haustafeln«) werden gebaut. Auf diesen, heute z. T. denkmalgeschützten Tafeln steht unter anderem das Baujahr des Hauses nach der Jahreszählung der Französischen Revolution, z. B. »erbauet … im 9. Jahr der Fr. Rep.«.


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1814 – 1815

Nußdorf untersteht Österreich.

 

1816

Die Pfalz wird bayerisch. Nußdorf wird eine Gemeinde im Bezirksamt Landau.

 

1818

Nußdorf tritt als eine der ersten Gemeinden der Pfalz der pfälzischen Kirchenunion (Vereinigung von Lutheranern und Reformierten) bei.

 

1819

Neubau eines Rathauses, des heutigen Ortsvorsteherbüros.

 

1823

Aufhebung der katholischen Schule.

 

1826

Teilung der Haingeraide (ein Waldgebiet); Nußdorf erhält seinen Wald am Taubensuhl.

 

1830

Einweihung des heutigen Friedhofs; zuvor diente der Kirchhof um die Kirche als Friedhof.

 

1845

Erlass einer »Gemeindefeuerordnung«.

 

1846 – 1876

Der Pfarrer und Historiker Johann Georg Lehmann wirkt im Dorf.

 

1848

Aufstellung einer Bürgerwehr im Verlauf der Bürgerlichen Revolution 1848/49.

 

1849

Gründung eines Volksvereins zur Unterstützung der »Reichsverfassungskampagne«.

Am 20. Mai beginnen die Pfälzer Freischaren von Nußdorf aus ihren vergeblichen Sturm auf die Festung Landau; am 9. Juni wird Nußdorf von der Festung Landau aus beschossen.

 

1856

Fertigstellung des neuen Kirchturms.

 

1862

Erweiterung des Kirchhofes.

 

1871

Einrichtung einer Fortbildungsschule.

 

1872

Errichtung einer Poststelle.


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1875

Umwandlung der Pflichtwehr zu einer Freiwilligen Feuerwehr.

 

1879

Fertigstellung der neuen Schule (Kirchstraße 34).

 

1897

Beleuchtung der Straßen mit Petroleumlampen.

 

1898

Einweihung des Kindergartens.

 

1901

Bau der Wasserleitung.

 

1903

Anschluss an das Fernsprechnetz.

 

1910

Das Simultaneum von Katholiken und Protestanten wird aufgehoben, da die Katholiken mit dem Bau der katholischen Kirche St. Johannes Nepomuk eine eigene Kirche erhalten.

 

1911

Einweihung der kath. Kirche St. Johannes Nepomuk.

 

1912

Einrichtung der »Oberlandbahn«.

 

1913

Einrichtung des elektrischen Stromnetzes durch die Pfalzwerke.

 

1922

Einrichtung des elektrischen Stromnetzes durch die Pfalzwerke.

 

1923

Die Kirche erhält ein neues Geläut (zwei Glocken waren 1917 abgehängt und eingeschmolzen worden).

 

1927

Herrichtung des Sportplatzes (1957 Erweiterung).

 

1931 – 1945

Nußdorf unter nationalsozialistischer Herrschaft. Bei Wahlen hoher Stimmenanteil für die NSDAP. Überwachung mehrerer Dutzend politischer Gegner; Zwangseinweisung und Zwangssterilisation wegen Geisteskrankheit in drei Fällen; wahrscheinlich ein Tötungsfall im Rahmen des Euthanasieprogramms; keine Judenverfolgung (in Nußdorf lebten keine Juden).


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1931

Einweihung der Turnhalle.

 

1935

Erschließung des Schützenhofes (Wohngebiet südlich von Nußdorf) als Baugebiet.

 

1938

Errichtung von Bunkeranlagen der »Luftverteidigungszone West«.

 

1939

Bau der Flakhalle.

 

1942

Zwei Kirchenglocken werden an die Rüstungsindustrie abgegeben.

 

1945

Im März besetzen amerikanische Truppen das Dorf.

 

1946

Mit der Gründung eines Bürgerratskomitees beginnt das politische Leben neu.

 

1950

Anschluss der Gemeinde an das Ferngasnetz.

 

1951

Bau der Leichenhalle.

 

1955

Bau der Leichenhalle.

 

1956

Bau des Pfarrhauses.

 

1958

Bau des Raiffeisengebäudes.

 

1960

1000-Jahrfeier.

 

1969

Der Schützenhof, ein Ortsteil des Dorfes, kommt an Landau.

 

1972

Nußdorf wird nach Landau eingemeindet.

Neubau der Leichenhalle.

Die Volksschule Nußdorf wird zur Grundschule. Die Hauptschüler gehen in die Hauptschule West in Landau.


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1985

Einweihung der Tennisanlage.

 

1990

Das Dorfmuseum im Bauernkriegshaus öffnet.

 

1991

Restaurierung der Wandmalereien in der Kirche und Anschaffung des Taufsteins.

 

1997

Der Dorfplatz wird der Bevölkerung übergeben.

Das Clubhaus des Tennisvereins wird fertiggestellt.

 

1999

Renovierung der protestantischen Kirche.

 

2002

1200-Jahrfeier. 1960 wurde das 1000-jährige Bestehen von Nußdorf gefeiert. Ein später entdecktes Dokument bescheinigt jedoch, dass Nußdorf mindestens 1200 Jahre alt ist.


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